🔷 Pandemievertrag: 12. Verhandlungsrunde des INB🔷US-Botschafterin bei der WHO schlägt Aufnahme der Regelungen als Änderungen zu den IGV vor🔷
James Roguski berichtet auf seinem
Substack, dass die US-Botschafterin bei der WHO, Pamela Hamamoto, eine
👉Änderung der rechtlichen Struktur des geplanten Pandemievertrags
vorschlug. Statt des geplanten Pandemievertrages als separatem Abkommen sollten die Regelungen als Änderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften übernommen werden.
Sie sagte:
"...The United States supports adopting the agreement as a WHO Article 21 regulation which offers important advantages, including broader member state participation, more timely entry into force and better coherence with the [International Health Regulations] IHR.
We recognize that doing so will require changes to the existing text and we are ready to engage in these discussions.
We were pleased that member states were able to find compromise solutions and adopt the IHR amendments earlier this year and we hope the [Intergovernmental Negotiating Body] INB will agree to adopt many of these solutions rather than reopening challenging issues with little time remaining.
We realize member states are frustrated by the remaining gaps in the text and are feeling pressured to agree to provisions which they feel are either insufficient to address their concerns or overly burdensome.
However, we should acknowledge that the text, as it currently stands, goes a long way to addressing the shortcomings and inequities uncovered during the COVID-19 pandemic.
It would be a terrible missed opportunity if the INB is unable to reach consensus after three years of hard work.
We cannot afford to let this opportunity slip away. "-
(Übersetzung von mir: Die Vereinigten Staaten unterstützen die Übernahme des Abkommens als WHO-Verordnung gemäß Artikel 21, die wichtige Vorteile bietet, darunter eine breitere Beteiligung der Mitgliedstaaten, ein schnelleres Inkrafttreten und eine bessere Kohärenz mit den [Internationalen Gesundheitsvorschriften] IGV.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass hierfür Änderungen am bestehenden Text erforderlich sein werden, und wir sind bereit, uns an diesen Diskussionen zu beteiligen.
Wir haben uns darüber gefreut, dass es den Mitgliedsstaaten Anfang dieses Jahres gelungen ist, Kompromisslösungen zu finden und die IGV-Änderungen zu verabschieden, und wir hoffen, dass das [zwischenstaatliche Verhandlungsgremium] INB zustimmen wird, viele dieser Lösungen zu übernehmen, anstatt schwierige Fragen innerhalb kurzer Zeit erneut aufzurollen.
Uns ist bewusst, dass die Mitgliedstaaten über die verbleibenden Lücken im Text frustriert sind und sich unter Druck gesetzt fühlen, Bestimmungen zuzustimmen, die ihrer Meinung nach entweder nicht ausreichen, um ihre Bedenken auszuräumen, oder die übermäßig belastend sind.
Wir sollten jedoch anerkennen, dass der Text in seiner jetzigen Fassung einen großen Beitrag zur Behebung der während der COVID-19-Pandemie aufgedeckten Mängel und Ungerechtigkeiten leistet.
Es wäre eine schrecklich verpasste Chance, wenn das INB nach drei Jahren harter Arbeit keinen Konsens erzielen könnte.
Wir können es uns nicht leisten, diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen zu lassen.)
Über die Form der Änderungen der IGV würden die Rechte der Mitgliedstaaten weiter erheblich beschränkt :
Abgesehen von kürzeren Fristen und geringerem Mehrheitserfordernis (50%) , würde dann nicht mehr die Umsetzung durch entsprechenden Erlass nationaler Gesetze erforderlich werden, sondern es gäbe lediglich die Möglichkeit des "Opt-Out", was ausdrücklich erklärt werden müsste.
Ob allerdings Art. 21 der WHO-Verfassung überhaupt derart weitreichende Änderungen, wie im Pandemievertrag beabsichtigt, tragen würde, ist mehr als zweifelhaft.
Ich empfehle hierzu sehr die Lektüre des Buches "WHO-Pandemievertrag", von meiner hoch geschätzten Kollegin Beate Bahner.
🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷 Autorin des Buches
"Die Corona-Verschwörung"
Mein Kanal: 👉
Klick