⚖️ Der fröhliche Gesang "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" ist keine Straftat!
Letzten Sommer wurden einige junge Leute zur Zielscheibe von linkem Hass und Hetze, weil sie bei einer feuchtfröhlichen Feier auf der Insel Sylt die beliebte Remigrations-Hymne intoniert hatten, was seitdem als "Sylter Version" des Hits "L’amour toujours" bezeichnet wird.
Trotz der medialen Dauerhetze blieb der politischen Justiz allerdings nichts anderes übrig, als die Strafverfahren gegen die jungen Leute einzustellen. Wir hatten bereits vor rund anderthalb Jahren darauf hingewiesen, dass das
fröhlich gesungene "Ausländer raus" nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts keine Straftat darstellen kann.
Viele weitere wertvolle Hinweise findet Ihr auch in dem neuen
Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256010530/Verfahren-eingestellt-Deutschland-den-Deutschen-Auslaender-raus-Gesang-auf-Sylt-von-Meinungsfreiheit-gedeckt.html