Repression an der Demarkationslinie
Während Millionen Art- und Kulturfremde Asylforderer Tag für Tag unbehelligt in die BRD einreisen können, kann das bei Reisenden mit Deutscher Herkunft ganz anders ausschauen.
So aktuell geschehen an der Demarkationslinie zwischen der BRD und Österreich bei Freilassing.
Ein Deutsch-Österreicher (Wohnsitz in der BRD, Reisepass aus Österreich) war über die Osterfeiertage bei seiner Familie auf „Heimaturlaub“ in Österreich. Soweit nichts besonderes, sollte man meinen. Aber wenn man sich bereits in der Vergangenheit für Deutschland engagiert hat, kann dies zu Problemen mit den Repressionsorganen führen.
Auf der Bahnreise zurück in die BRD, wurde der „Heimaturlauber“ bei einer „Routinemäßigen Grenzkontrolle“ der Bundespolizei, welche in der Mannstärke von 4 Beamten auftrat und dazu noch von 2 Beamten der politischen Polizei (Staatsschutz) aus Traunstein verstärkt wurde, gezielt und namentlich angesprochen.
Eine Vorgehensweise, die vielen Oppositionellen und Dissidenten in der BRD bekannt vorkommt. Denn bei namentlicher Ansprache, kann man naturgemäß nicht von einer zufälligen „Routine Kontrolle“ ausgehen.
Nach der Kontrolle der Ausweispapiere, wurde der „Heimaturlauber“ von den insgesamt 6 Beamten noch im Zug einer Durchsuchung ausgesetzt. Nicht nur das Gepäck wurde durchwühlt, auch das berühmte „Adler machen“ (Körperliche Durchsuchung) wurde angeordnet und durchgeführt.
Bei der Körperlichen Durchsuchung wurde ein Schlüsselband entdeckt, welches mit den Insignien einer im Europäischen Ausland NICHT verbotenen Organisation bedruckt war.
Der inkriminierte Schriftzug ist im Normalfall auf einem „Schlüsselband“ nicht ohne weiteres sichtbar.
Auch wenn dieser Schriftzug plakativ getragen worden wäre (z.B. auf einem T-Hemd), könnte doch der Verständige Bürger in der BRD oder in der Ostmark (Österreich), nichts damit Anfangen.
Dennoch sahen die Beamten dies als Beleg dafür, dass der Reisende möglicherweise an einer Veranstaltung einer weltweiten Gruppierung in Ungarn teilgenommen haben könnte.
Tatsächlich ist dem Reisenden, eine solche mögliche Veranstaltung jedoch nicht bekannt. Was auch unerheblich ist, da er sich nicht in Ungarn aufgehalten hat.
Und selbst wenn? Wo liegt die mögliche Straftat?
Jedenfalls wurde das Schlüsselband und der Vorwurf aus Ungarn über Österreich zurück in die BRD zu reisen als Vorwand benutzt, den Reisenden zur Kriminalinspektion nach Traunstein zu verschleppen.
Dort wurde ohne Einwilligung des Betroffenen eine „Erkennungsdienstliche Behandlung“ durchgeführt. Auch bekannt als "Klavier spielen" (Fingerabdrücke werden abgenommen und Bilder gefertigt). Nach Selbstauskunft des Betroffenen, liegen diese Daten aber bereits den Repressionsorganen der BRD vor.
Weiterführende Befragungen wurden nicht beantwortet. So dass der Reisende wieder entlassen wurde, mit der Maßgabe NICHT in die BRD einzureisen. Und dies, obwohl er dort seinen 1. und einzigen Wohnsitz hat und in einem Arbeitsverhältnis steht.
Weiterhin bemerkenswert ist:
Dem Betroffenen wurden keinerlei Papiere ausgestellt, was ED-Behandlung und die dazu geführten Vorwürfe betrifft. Auch nicht der Nachweis über die Aussageverweigerung, welche im übrigen natürlich auch nicht unterschrieben worden wäre.
Auch eine Beschlagnahme des Schlüsselbandes blieb aus. Denn dafür hätte man ebenfalls eine Bescheinigung ausstellen müssen.
Auch die mündliche Aussage, der Betroffene dürfe die Reise zu seinem Wohnsitz nicht fortsetzen, wurde nicht schriftlich formuliert.
Auch auf mehrfache Nachfrage, nach Bescheinigungen für all diese Maßnahmen und Aussagen (Einreiseverbot), z.B. nach einer Tagebuch-Nummer, blieben bei den Beamten der politischen Polizei der KPI Traunstein wirkungslos.
Offiziell kann der Repressionsapparat also behaupten, es hätte diesen Vorfall niemals gegeben. Denn es existieren dazu keinerlei Unterlagen. Bis auf die Aktualisierung der Erkennungsdienstlichen Daten. Aber auch dafür wird es sicherlich Möglichkeiten zur Verschleierung geben.