In Österreich gibt es keinen Index – also keine Liste namentlich genannter Musikstücke, deren Aufführung und Verbreitung unter Strafe steht. Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen sind daher reine Willkür.
In Österreich ist nicht nur die Meinungsfreiheit ein Wagnis. Selbst Musik wird angeklagt.