👉Ein Hauch von Bamberg in Wetzlar💥
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Bamberg sorgten jüngst mit fragwürdigen Maßnahmen in Sachen Meinungsfreiheit für Aufsehen. So wurde erst ein Rentner mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert, weil er ein Meme verbreitete, welches den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als "Schwachkopf" bezeichnete.
Erst vor wenigen Tagen dann erfolgte eine erstinstanzliche Verurteilung des Journalisten Daniel Bendels vom "Deutschland-Kurier". Auch dieser hatte ein offensichtlich gestelltes, satirisches Meme geteilt, bei dem sich die derzeitige Bundesinnenministerin Nancy Faeser vermeintlich selbst als "Feindin der Meinungsfreiheit" titulierte. Viele Verfassungsrechtler und Juristen halten beide Urteile und die damit einhergehende Vorgehensweise für rechtswidrig und überzogen.
Nancy Faeser lieferte dabei durch ihren eigenhändig unterzeichneten Strafantrag wohl indirekt selbst den Beweis dafür, dass sie mit der Meinungsfreiheit fremdelt.
Möglich macht diese Art der Verfolgung der erst vor wenigen Jahren neu eingeführte Paragraf §188 des Strafgesetzbuches, welcher die Beleidigung, Verleumdung oder die üble Nachrede gegenüber Personen des politisches Lebens besonders unter Strafe stellt. Der aktuelle Umgang mit diesem neuen Paragrafen weckt allerdings ungute Erinnerungen an zwei Diktaturen auf deutschem Boden, die sich ähnlicher Gesetze bedienten, um die politische Opposition zu unterdrücken. Doch nicht nur in Bamberg verfährt man so.
Auch in Mittelhessen scheint nun die Justiz sich dieses Paragrafen bedienen zu wollen, um strafrechtlich gegen Regierungskritiker vorzugehen❗️
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