Ihr aufmerksamen Menschen!
Der Grundgesetz- Leser musste am 16. April vor das Landgericht in Dresden.
Hier mein kurzer Bericht zum ersten Tag. Der Folgetermin wird am 29.04. um 13:00 Uhr sein.
Für 09.30 Uhr war der Termin gesetzt und 09.15 Uhr waren schon etwa 25 Menschen vor’m Gericht, die mich unterstützen wollten - ich war überwältigt!
Mein erster Dank all denen, die den Mut hatten, mich zu begleiten!
Im Saal gab es dann nur ganze acht (!) Plätze für Besucher, obwohl ich dem Gericht geschrieben hatte, dass mit regem Interesse des Volkes zu rechnen wäre.
Das war natürlich keine Absicht, wurde uns erklärt .. ;-)
Mein Anwalt Martin Kohlmann ging kurzerhand selbst auf die Suche nach größeren Sälen.
Er fand so einige und setzte gegen Widerstände am Gericht dann durch, dass wir umziehen konnten.
Im neuen Saal fanden dann Alle Platz – Großen Dank an Martin!
Die Verhandlung selbst war anstrengend und spannend und barg allerhand Überraschungen.
Der Richter erklärte den kategorischen Imperativ von Kant zum Kriterium des Gerichtes.
Er stellte aber auch fest, dass man „auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand“ wäre ..
Wir beantragten zunächst die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen:
Der Richter war dafür. Der Staatsanwalt erklärte, dass ihm die Einstellung persönlich zusage, ihm aber sowohl von seinem Chef als auch vom Staatsschutz verwehrt wäre.
Ich forderte sofort die Ladung des Staatsschutzes vor das Gericht, auf dass die sich erklären.
Das hat der Richter abgelehnt. Doch wurde offenbar, dass der „Staatsschutz“ auch mitmischt.
Es war zunächst eine Verhandlung auf Augenhöhe: der Richter und der StA hörten mir zumindest zu und ich konnte mich erklären; es wurde abgewogen – das war mir neu und überraschte mich.
Zur Pause schickte der Richter den StA mit der Ansage los, nicht ohne ein Angebot zur Einstellung zurückzukommen – das hatte ich so auch noch nie erlebt. Er kam wieder mit dem Angebot, gegen 750,- Euronen einzustellen. Wir dachten uns: wie preiswert doch der Staatsschutz ist ;-)
Ich lehnte ab: bezahle nicht noch Geld für das Lesen unserer Grundrechte.
Dann kamen drei „Polizisten“ als Zeugen. Deren Aussagen widersprachen sich in Teilen so stark, dass es zu allerhand Gelächter im Saal kam. Alle drei aber wussten ganz genau, dass ich „Regierungs- und Polizeikritik geäußert“ hätte. Was genau da gesagt wurde? „Na der hat so Sachen aus dem Grundgesetz gelesen“ war die Antwort. Es war in Teilen ein absurdes Schauspiel.
Zu guter Letzt kam Katya noch als Zeugin – auch ihr ein großer Dank für die Geduld und Kraft!
Sie musste einige Fangfragen des StAnwaltes erkennen und parieren, was sie überzeugend tat.
Wir dachten ja, dass der Richter nun zur Urteilsfindung kommen wolle, doch es kam anders:
Er entschied sich zu vertagen, um noch mehr „Polizisten“ anzuhören, was doch sehr verwunderte.
Festgelegt wurde der 29. April um 13.00 Uhr. Das ist nächste Woche Dienstag.
Also bitte ich wieder um Eure Unterstützung beim Gericht – es hat mir sehr geholfen.
Wir treffen uns um 12.45 Uhr vor‘m Gericht, Roßbachstraße 6 in DD. Ich freue mich auf Euch!!
Diese Einladung gerne teilen!
Herzlich dankt und grüßt Euch Sascha, der Grundrechteleser
https://m.youtube.com/watch?v=Ho7IUctOruk