🇨🇭BRISANTER FAKTENCHECK von ABF Schweiz zu den Antworten von Bundesrat Beat Jans im Rahmen der Sondersession vom 10. März 2025 zur Motion 24.4323
1) NR Rémy Wyssman 6:40
Warum künden sie nicht vorsorglich?
Transkribiert: BR Beat Jans: Nein – es ist nicht unsere Verwaltung. Es ist diese IGV, ist ein Beschluss der vom BR gefällt wurde mit Unterstützung des Parlamentes. Und wie ich Ihnen erklärt habe – übrigens, wir haben glaube ich 10 Fragen beantwortet im Rahmen der Fragestunde. Die sind nun alle öffentlich zu diesen IGV.
Der Bund wird in seiner Souveränität und in seinen Entscheidungen in keiner Art und Weise eingeschränkt durch diesen Beschluss.
2) NR Paolo Pamini 6:44
Transkribiert: Herr Bundesrat: Bei Ihrer Antwort an meinen Kollegen Wyssman haben Sie gesagt bei den IGV, wir behalten unsere Souveränität – aber als Mitgliedstaat wären wir verpflichtet die Massnahmen durchzuführen, welche die WHO entscheiden würden.
BR Jans: Nein, wir können selber entscheiden, ob wir sie durchführen oder nicht.
Faktencheck durch ABF Schweiz
🔺1) Frage von Nationalrat Rémy Wyssmann: Die Aussage von Bundesrat Jans, dass der Beschluss vom Bundesrat mit Unterstützung des Parlaments gefasst wurde, ist nicht korrekt – das Parlament hat die IGV-Änderungen nicht genehmigt.
Die Aussage von Bundesrat Beat Jans, dass die Souveränität der Schweiz durch die geänderten IGV in keiner Weise eingeschränkt werde, steht im direkten Widerspruch zur geplanten Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG), die darauf abzielt, die neuen internationalen Verpflichtungen aus den geänderten IGV vom 1. Juni 2024 in nationales Recht zu überführen. Das BAG selbst hält dazu fest, dass das EpG seit 2016 die IGV berücksichtigt und deren Umsetzung in der Schweiz regel
t (BAG u
nd Frage 23.7079). D
er erläuternde Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des EpGs stellt klar, dass die Entwicklung des laufenden internationalen Änderungsverfahrens der IGV berücksichtigt werden sollen.
Die Übernahme der WHO-Vorgaben in das EpG bedeutet, dass die Schweiz die Verpflichtungen aus den IGV rechtlich umsetzen muss – was faktisch eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit in Gesundheitsfragen darstellt, da die Schweiz bei einer Missachtung der IGV gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstossen würd
e (Admin.ch).
🔺2) Frage von Nationalrat Paolo Pamini: Die Aussage von Bundesrat Jans ist widersprüchlich und möglicherweise irreführend. Sie ist insbesondere nicht konsequent: Entweder sind die IGV verbindlich – dann wird die Souveränität der Schweiz faktisch eingeschränkt – oder die Schweiz kann die Umsetzung verweigern, dann wären die IGV nicht wirklich bindend. Selbst der Bundesrat geht davon aus, dass die IGV völkerrechtlich bindend sind (siehe z.B. Aussage Bundesrätin Baume-Schneider zur Motion 22.3546). Eine Nichtumsetzung könnte somit zu politischen und diplomatischen Folgen führen.
Die einzelnen Bestimmungen der IGV müssen grundsätzlich im nationalen Recht konkretisiert werden, damit sie gegenüber den Schweizer Bürgern zur Anwendung gelangen. Das soll über die Teilrevision des Epidemiengesetzes erfolgen. Quell
en: Juristisch-politische Strategie ABF Schweiz (beachtenswert dazu das Memorandum zur Analyse des Entwurfs zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Epidemien, Seite
8ff Anregung zur Vernehmlassung E
pG).
👉 Was können Sie jetzt tun?
🟥 Schreiben Sie Ihren Politikern, ergänzen Sie unsere Briefvorlagen und erheben Sie Ihre Stim
me! - Hier geht's zur Briefakt
ion
🟥 Unterschreiben Sie die dazu gehörende Online-Petition - Frist NEU bis 1. Juni 25
👉 Teilen und Weiterverbreiten ist ausdrücklich erwünsch
t! 🙏
👉 Folgen Sie ABF Schweiz auf T
elegram
👉 Folgen Sie ABF Schweiz auf F
acebook
👉 Folgen Sie ABF Sc
hweiz auf X
❗️Unterstützen Sie unsere wichtige politische Arbeit - jeder Beitrag zäh
lt, merci!
www.abfschweiz.ch🇨🇭