Meinungsfreiheit in diesem Sinne haben wir schon lange nicht mehr…
🟥 Was heißt Meinungsfreiheit?
Laut Bundesverfassungsgericht vom 28.11.2011 (1 BvR 917/09) geht Meinungsfreiheit viel weiter, als manche NGOs, Staatsanwälte und Politiker das gern hätten.
„[Meinungen] fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.
Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.
Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen.“
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