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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
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UND ALS NÄCHSTES KOMMEN SIE MIT DER SAURIER-PEST UM DIE ECKE

Liebe Community,

Da die Horror-Prognosen von extremen Überschwemmungen, extremer Dürre und extremer Hitze (die ich jahrzehntelang selbst als reale Gefahr gesehen habe, bis ich mich abweichenden Argumenten öffnete) immer weniger verfangen, wird nun wieder ein Narrativ aufgetischt, das zwar nicht neu ist, aus der Sicht der Apokalyptiker offenbar neu belebt werden muss:

Weil es immer wärmer werde, schmelze das Eis im Permafrost, und die darin tiefgefrorenen, Jahrtausende alten Krankheitserreger würden freigesetzt und überfluteten die Menschheit mit ganz schlimmen Seuchen. Der neueste Schrei: Die "Mammutpocken"!
https://www.bild.de/leben-wissen/medizin/gefahr-durch-permafrost-who-uebt-den-mammutpocken-ernstfall-67fff1243ceb7108c493fff1

Als begriffsstutziger Jurist, der von Klimawissenschaft so viel versteht wie ein Schwein vom Uhrwerk, stelle ich mir die naive Frage:
- Wenn unter dem Permafrost Krankheitserreger lauern, muss es also früher mal viel wärmer auf der Erde gewesen sein als heute. Und zwar ohne dass der Mensch dabei mitwirkte.
- Und trotz der damals höheren Temperaturen muss Leben auf der Erde möglich gewesen sein.

Erst am 10.9.2024 hatte "Der Standard" (ein österreichisches Medium) berichtet, dass die Gletscherschmelze eine Römersiedlung freigelegt habe.
https://www.derstandard.de/story/3000000235733/gletscherschmelze-legt-roemerzeit-siedlungen-und-weltkriegsbomber-frei
Als muss auch menschliches Leben bei viel höheren Temperaturen möglich gewesen sein.

Aber böse Verschwörungstheoretiker suchen ja bekanntlich immer nach einfachen Antworten, weil sie mit ihrem reduzierten geistigen Horizont ebenso verzweifelt wie vergeblich darum ringen, sich diese immer komplexer werdende Welt zu erklären.

Gerne sehe ich daher schlüssigen Erläuterungen unter Zuhilfenahme seriöser Quellen entgegen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
23.04.2025, 17:26
t.me/martinschwab/448
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DER FREISPRUCH AUS WERNIGERODE WURDE BESTÄTIGT!

Liebe Community,

Erinnern wir uns: Am 20.2.2025 hatte ich hier in diesem Kanal die Freude, eine gute Nachricht zu verkünden – nämlich einen Freispruch! Mein Mandant war beim Amtsgericht Wernigerode unter Anklage gestanden, weil er in drei Fällen Illustrationen mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ im Stil des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ auf NS-Konzentrationslagern und im vierten Fall ein gewöhnliches Hakenkreuz mit der Überschrift „1941“ sowie direkt daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Überschrift „2021“ gepostet hatte. Der Anklagevorwurf hatte in den ersten drei Fällen auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und im vierten Fall auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gelautet.

Das Amtsgericht Wernigerode hatte, wie ich bereits berichtete, meinen Mandanten mit Urteil vom 20.2.2025 von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Heute, am 23.4.2025, fand bereits die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg statt. Das Landgericht Magdeburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, weil es in keinem der verfahrensgegenständlichen Posts einen Straftatbestand verwirklicht sah. Der Freispruch meines Mandanten hat also weiterhin Bestand!

Bemerkenswert an der heutigen Verhandlung war, dass selbst die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte! Als der Vorsitzende Richter daraufhin fragte, ob sie die Berufung dann nicht gleich zurücknehmen wolle, erwiderte sie, dafür habe sie keine Weisung. Der Freispruch ist also immer noch nicht rechtskräftig. Es nach wie vor möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.

Wer mit den Gepflogenheiten des Justizbetriebes nicht vertraut ist, wird mich jetzt fragen, wie denn sowas sein kann:

1. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft erst Berufung einlegt und dann aber – bei unveränderter Faktenlage! – die Zurückweisung der eigenen Berufung beantragt? Und dann trotzdem noch in Revision gehen kann? Dazu muss man zweierlei wissen:

a) Sachbearbeiter und Sitzungsvertreter können bei der Staatsanwaltschaft zwei verschiedene Personen sein. Sachbearbeiter ist derjenige, der die Ermittlungen führt und die Anklageschrift fertigt; Sitzungsvertreter ist derjenige, der in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft auftritt.

Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war ganz offensichtlich NICHT die Sachbearbeiterin. Im Vorgespräch zur erstinstanzlichen Verhandlung in Wernigerode war zur Sprache gekommen, dass die Ermittlungen von einer Oberstaatsanwältin geführt werden. Die heutige Sitzungsvertreterin hatte sich in der heutigen Berufungshauptverhandlung die Posts meines Mandanten noch einmal zeigen lassen, weil sie diese gar nicht gekannt hatte. Umso akkurater war sie auf die rechtliche Seite vorbereitet und hat in ihrem Plädoyer punktgenau ausgeführt, warum das, was mein Mandant gepostet hatte, nicht strafbar sein kann. Aber sie hatte eben kein Mandat, die Berufung zurückzunehmen – dazu hätte es eine Weisung seitens der Sachbearbeiterin, ggf. sogar der Behördenleitung bedurft. Wohl aber war sie befugt, auf Freispruch zu plädieren; sie ist nicht gezwungen, gegen ihre eigene Überzeugung zu argumentieren. Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hat mit anderen Worten heute ein bemerkenswert starkes Rückgrat bewiesen!

2. Der staatliche Strafanspruch steht nur in sehr begrenztem Umfang zur Disposition der Verfahrensbeteiligten. Das Gericht hätte heute meinen Mandanten verurteilen dürfen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch gefordert haben. Und so liegt es auch in der Rechtsmittelinstanz: Die Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat wie beantragt. Deshalb ist nach wie vor die Revision möglich.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
23.04.2025, 16:02
t.me/martinschwab/447
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VON GLOBALISTEN UND MIETHAIEN

Liebe Community,

Wenn sich bei den jährlichen Treffen in Davos die erlauchten Herrschaften der globalen Macht-Architektur die Klinke in die Hand geben, wird es für Menschen, die in Davos zur Miete wohnen, ungemütlich.

Denn die Vermieter verwenden in ihren AGB sogenannte Ausziehklauseln: Die Mieter müssen während der WEF-Tagungen raus, damit die Vermieter in dieser Zeit die Wohnungen zu horrenden Preisen an die WEF-Gäste vermieten können. Wenn der jährliche Spuk dann endlich vorbei ist, dürfen die Mieter wieder in ihre Wohnungen rein. Das geht aus einem Bericht des SRF vom 24.3.2025 hervor:
https://www.srf.ch/news/schweiz/gaengige-praxis-in-davos-mieterverband-ausziehklauseln-waehrend-wef-sind-illegal

In dem Bericht geht es vor allem darum, dass der kantonale Mieterverband - endlich, möchte man sagen - gegen diese unsägliche Praxis die längst überfällige Gegenwehr organisiert. Gleichwohl hätten mich noch mehr Details interessiert: Was passiert eigentlich mit den Möbeln, die die Mieter in die Wohnungen eingebracht haben und die ja - wenn nicht möbliert vermietet wurde - den Mietern gehören? Müssen diese auch aus der Wohnung entfernt werden? Oder müssen die Mieter die Möbel sogar (unentgeltlich?) für die Vermietung an die superreichen Gäste zur Verfügung stellen? Und bestehen die Vermieter darauf, dass die Wohnung nochmal picobello blitzblank geputzt werden muss, bevor sie für eine Woche zu hochherrschaftlichen Gemächern mutiert? Und wer kommt für die Schäden auf, wenn der Hochwohlgeborene internationale Geldadel in der Mietwohnung rauschende Partys feiert und dabei eine Schneise der Verwüstung hinterlässt?

Die Geldgier treibt hier besonders hässliche Blüten. Dem Mieterverband Graubünden wünsche ich viel Erfolg bei dem Versuch, die Ausziehklauseln aus den Mietverträgen heraus zu klagen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
23.04.2025, 01:46
t.me/martinschwab/446
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Teil 2 zu fragdenstaat. De

Am Ostermontag, dem 21. April 2025, hat die Plattform FragDenStaat.de meine Anfrage an PEI depubliziert. Es handelte sich um eine klassische Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit folgendem Inhalt:

Ich beantrage die Herausgabe sämtlicher interner Kommunikation, Dokumente, E-Mails, Vermerke, Notizen, Telefonnotizen und Gesprächsprotokolle, in denen Bezug auf meine bisherigen IFG-Anfragen genommen wurde.

Die Begründung für die Löschung:

“Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.”

Diese Behauptung ist rechtlich falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat längst klargestellt, dass auch die interne Kommunikation zu IFG-Anträgen selbst unter das IFG fallen kann – sofern sie dokumentiert vorliegt, was hier zweifellos gegeben ist. Es geht nicht um persönliche Meinungen oder mündliche Einschätzungen, sondern um schriftlich vorhandene Verwaltungsvorgänge. FragDenStaat setzt sich hier eigenmächtig über den gesetzlichen Rahmen hinweg.

Der Vorwurf wiegt schwer:
Eine Plattform, die vorgibt, Transparenz durchzusetzen, zensiert eine zulässige Anfrage – ausgerechnet am Ostermontag, wo traditionell besonders gern unter dem Radar gehandelt wird.

Das Ziel meiner Anfrage war die Aufklärung der schleppenden, teilweise ignorierten Bearbeitung meiner bisherigen Anträge. Dieses Interesse ist nicht nur legitim – es ist Ausdruck demokratischer Kontrolle.

Die Eigenbeschreibung von FragDenStaat klingt inzwischen wie Hohn:

„Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden […] FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen.“

In Wirklichkeit wird hier offenbar vor allem das Licht abgeschaltet, wenn es kritisch wird.

Bitte weiterverbreiten. Demokratie braucht Transparenz, nicht PR.

T.me/TomLausen
22.04.2025, 16:16
t.me/martinschwab/445
MA
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FragDenStaat.de depubliziert meine Anfrage, die definitiv eine IFG Anfrage ist, nach nur 2 Tagen am Ostermontag

Diese Nichtregierungsorganisationen, die den Anschein erwecken, bei der Erforschung der Wahrheit teilzunehmen, tun genau das Gegenteil, sie behindern die Aufklärung von Wahrheit. Sie zensieren und depublizieren, wie es der geltenden Fernseh- und Tagesschaumeinung hilft.

Am Ostermontag wurde meine Anfrage nach allen Akten, Emails und Notizen zu meinen Vorgängen beim PEI von dieser dem Staat scheinbar unterworfenen Plattform gelöscht bzw. depubliziert.

Eine Aufklärungsplattform, die nichts besseres zu tun hat, als die Aufklärung für alle am Ostermontag zu behindern, gehört nicht zu den „Guten“ und ist keine Aufklärungsplattform.

Dieser Satz auf deren Startseite ist eindeutig nicht korrekt:

„Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden
Jede Person hat das Recht auf Informationen aus Politik und Verwaltung. FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen. Mit investigativen Recherchen, strategischen Klagen und Mitmachaktionen kämpfen wir für Informationsfreiheit und staatliche Transparenz.“


Bitte Weiterverbreiten, damit deren Ruf sich an die Wirklichkeit anpassen kann.
22.04.2025, 16:16
t.me/martinschwab/444
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KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 2

Ließ sich ein Tötungsvorsatz der Frau NICHT nachweisen, so kam allerdings immerhin eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) in Betracht. Im Tod des Mannes manifestierte sich die spezifische Gefahr des Messerstichs. Und die nach § 18 StGB erforderliche Fahrlässigkeit in Bezug auf die Todesfolge ist bei einem Stich in die Herzgegend zu bejahen.

3. War die Tat durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt? Nein, sagt das Gericht. Denn die Frau sei von der Verteidigung zum Angriff auf den Mann übergegangen. Hierin liegt der wohl problematischste Punkt der Urteilsbegründung.

a) Notwehr kommt in Betracht, wenn der Täter einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausgesetzt war. Den rechtswidrigen Angriff stellt das Gericht nicht in Abrede. Offenbar meint es aber (und nur so lässt sich seine Argumentation überhaupt erklären), der Angriff des Mannes sei im Zeitpunkt des tödlichen Messerstichs bereits abgeschlossen und daher nicht mehr gegenwärtig gewesen.

Das ist indes eine sehr voraussetzungsvolle Annahme. Leider lehrt die Erfahrung, dass übergriffige Körperberührungen nur der Auftakt zu weiteren, noch übergriffigeren sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers sind. Offenbar hatte der Mann, selbst als die Frau ihren Unwillen deutlich kundgetan hatte, keinen Anlass gesehen, sich zu entfernen, was ihm problemlos möglich gewesen wäre. Solange er sich nicht entfernte, musste die Frau befürchten, dass er seinen Übergriff fortsetzt. Wenn aber der Angriff noch gegenwärtig war, war eine Notwehrlage gegeben.

b) Eine Rechtfertigung nach § 32 StGB resultiert daraus aber nur dann, wenn der Messerstich zur Abwehr des Angriffs erforderlich war. Erforderlich ist die Verteidigung, wenn der Täter zu diesem Zweck das sicherste und mildeste Mittel anwendet.

Die so verstandene Erforderlichkeit lässt sich NICHT mit der Begründung verneinen, die Frau habe ja weglaufen können. Denn das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Geht man davon aus, dass die Frau dem Mann körperlich unterlegen war (dazu schweigen die Medienberichte), konnte sie sich nicht anders helfen als mit einer Waffe.

Man kann jetzt nur noch einwenden, sie habe nicht gleich Richtung Herz stechen müssen. Um das bewerten zu können, muss man das Video von der Tat gesehen haben. Es ist also durchaus möglich, dass die Frau über das Ziel, sich zu verteidigen, hinausgeschossen ist. Hierzu hätte ich mir mehr Detailtiefe in den Medienberichten gewünscht.

c) Selbst wenn aber die Grenzen der Notwehr überschritten waren, wäre wenigstens zu prüfen gewesen, ob nicht wenigstens Straflosigkeit nach § 33 StGB eintritt, weil die Frau jene Grenzen aus Verwirrung, aus Furcht und/oder aus Schrecken überschritten hat (vermutlich spielten hier alle drei dieser sog. asthenischen Affekte eine Rolle). Spätestens hier hätte auch die ADHS-Erkrankung der Frau in die Beurteilung einbezogen werden müssen.

d) Man erkennt: Ohne eine sehr genaue Analyse des Beweisergebnisses lässt sich die Frage nach einer Rechtfertigung durch Notwehr kaum beantworten. Mit der vom Gericht gegebenen Begründung wird sich die Verneinung einer Notwehrlage indes kaum halten lassen.

4. Sollte der (unterstellt: vorsätzliche) Totschlag nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen sein, stellt sich auf der Rechtsfolgenseite die Frage, ob nicht angesichts des vorangegangenen Übergriffs durch den Mann wenigstens ein minder schwerer Fall des Totschlags nach § 213 StGB hätte angenommen werden können. Dann wäre wenigstens die Strafe deutlich milder ausgefallen.

III. Ausblick

Die Frau will nach den Angaben ihrer Verteidigung nicht in Revision gehen. Sollte sie es sich anders überlegen, hätte sie noch bis kommenden Mittwoch (eine Woche nach Urteilsverkündung) Zeit, Revision einzulegen.

weiter 👇 Teil 3
19.04.2025, 17:17
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KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 3

In der Öffentlichkeit hinterlässt der Fall aus Kaiserslautern den fatalen Eindruck, dass Frauen sich nicht mehr gegen sexuelle Übergriffe wehren dürfen, ohne hernach selbst auf der Anklagebank zu landen. Gewiss: Das Gericht darf darauf keine Rücksicht nehmen, sondern muss das Gesetz anwenden. Es sollte allerdings dann in der Urteilsbegründung besondere Sensibilität an den Tag legen. Jedenfalls die Medienberichte künden nicht davon, dass dies hier geschehen ist. Und wie gesagt: Ob das Gesetz hier richtig angewendet wurde, erscheint zweifelhaft. Aber auch die Medienberichterstattung hat ihre Aufgabe nicht vollständig erfüllt. Gewiss: Das Prozessgeschehen muss so berichtet werden, wie es stattgefunden hat; hier und da wäre es hilfreich gewesen, einige Details zu vertiefen. Vor allem aber hätte es eines einordnenden Kommentars bedurft: Vielleicht handelt es sich hier tatsächlich um einen Sonderfall – der aber nichts an dem Grundsatz ändern sollte: Wenn Frauen von Männern sexuell angegriffen werden, dürfen und müssen sie sich wehren!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

Verwendete Quellen:
Rheinpfalz vom 16.4.2025, https://www.rheinpfalz.de/rheinland-pfalz_artikel,-messerstich-nach-sexuellem-%C3%BCbergriff-urteil-gefallen-_arid,5764976.html
SWR vom 17.4.2025, https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/urteil-landgericht-kaiserslautern-prozess-toedlicher-messerstich-im-hauptbahnhof-nach-sexueller-belaestigung-102.html?utm_source=chatgpt.com
WELT vom 17.4.2025, https://www.welt.de/vermischtes/article255958762/Kaiserslautern-Gericht-verurteilt-US-Amerikanerin-nach-toedlichem-Messerangriff-zu-Bewaehrungsstrafe.html
reitschuster.de vom 18.4.2025, https://reitschuster.de/post/64-jaehriger-migrant-begrapscht-20-jaehrige-sie-stach-zu-verurteilt-wurde-sie/
19.04.2025, 17:17
t.me/martinschwab/443
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KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 1

Liebe Community,

In den Medien wurde jüngst ein Fall aufgegriffen (z.B. Rheinpfalz zum 16.4.2025; WELT vom 17.4.2025; SWR vom 17.4.2025, reitschuster.de vom 18.4.2025), der mich sehr nachdenklich gestimmt hat.

I. Sachverhalt und Verfahrensgang

Ein 64jähriger Mann begrapscht eine 20jährige Frau auf der Rolltreppe eines Bahnhofs. Als beide in der Bahnhofsunterführung angelangt sind, kommt es zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung. Die Frau wehrt sich gegen den Mann, indem sie ein Klappmesser zückt und damit (vermutlich) zusticht. Der 64jährige Mann sackt auf der Stelle zusammen und stirbt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt daraufhin Anklage gegen die Frau und fordert am Ende der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Die Frau habe den Mann zwar vorsätzlich verletzen, aber nicht töten wollen. Selbst die Verteidigung plädiert nicht etwa auf Freispruch, sondern auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung.

Das Landgericht Kaiserslautern hält es demgegenüber für erwiesen, dass die Frau den Mann töten wollte, und verhängt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung – mit happigen Bewährungsauflagen. Und die Strafe wäre vermutlich noch härter ausgefallen, wenn das Gericht die Frau nicht als Heranwachsende (§ 105 JGG) nach den Regeln des Jugendstrafrechts, sondern nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht abgeurteilt hätte.

Kann ein solches Urteil richtig sein?

II. Rechtliche Bewertung

Um gleich eines vorauszuschicken: Abschließend könnte ich diesen Fall nur bewerten, wenn ich bei der Beweisaufnahme persönlich dabei gewesen wäre. Die Medienberichte variieren in der Detailtiefe und stimmen auch inhaltlich nicht immer überein. Am besten prüfen wir die einschlägigen Vorschriften nach und nach durch.

1. Objektiver Tatbestand des § 212 Abs. 1 BGB: Der Mann ist gestorben. Das Video, das in der Hauptverhandlung abgespielt wurde, zeigt, dass die Frau ein Messer zückt; auch eine Zeugin will eine Rangelei zwischen der Frau und dem Mann gesehen haben. Ob das Video auch zeigt, dass die Frau tatsächlich zugestochen hat, wird unterschiedlich berichtet. Wenn ein Stichversuch weder durch Videos noch durch Zeugen bewiesen ist, mag man immerhin noch qua Indizienbeweis schließen, dass der Tod des Mannes die Folge des Messerstiches durch die Frau war. Mich hätte dann allerdings die Indizienkette interessiert: Wurde die Leiche des Mannes nach der Tat obduziert und gerichtsmedizinisch begutachtet? Wurde das Messer beschlagnahmt und hafteten an ihm Spuren vom Blut und/oder Fetzen von der Haut des Mannes? Den zitierten Medienberichten kann ich das nicht entnehmen.

2. Subjektiver Tatbestand des § 212 Abs. 1 StGB: Die Frau muss vorsätzlich gehandelt, den Tod des Mannes also mindestens billigend in Kauf genommen haben. Unter normalen Umständen kann man bei jemandem, der einen anderen in die Herzgegend sticht, einen solchen Tötungsvorsatz annehmen. Aber wie liegt es hier? Die Frau wollte einen sexuellen Übergriff abwehren, der sie gänzlich unerwartet getroffen hatte. Wenn ich die Medienberichte richtig verstehe, war der Stich allerdings kein postwendender Abwehrreflex, sondern die Folge einer Eskalation des Streits. Und trotzdem frage ich mich: Kann wirklich ausgeschlossen werden, dass die Frau gar nicht groß nachdachte, wohin sie stach, und einfach nur wollte, dass der Mann von ihr ablässt?

weiter 👇 Teil 2
19.04.2025, 17:16
t.me/martinschwab/441
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NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS...
... dieses Mal mein Vortrag zum Thema "Aktuelle Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit" anlässlich der Tagung der Anwälte für Aufklärung in Bad Zwischenahn:
https://www.youtube.com/watch?v=0ONuJnOcO6w
16.04.2025, 12:49
t.me/martinschwab/440
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Ein paar sprachliche Fehler habe ich eben noch korrigiert 🙂.
16.04.2025, 06:48
t.me/martinschwab/439
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ZUR GEPLANTEN DIGITALEN ÜBERWACHUNGSHÖLLE IN DEUTSCHLAND

Liebe Community,

Der Chaos Computer Club hat in einer Veröffentlichung vom 10.4.2025
https://www.ccc.de/de/updates/2025/ueberwachungshoelle
auf zahlreiche Vorhaben von CDU/CSU und SPD aufmerksam gemacht, die flächendeckende Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung in Deutschland zu implementieren. In diesem Artikel wird die geplante Überwachungsliste wie folgt beschrieben:

"- Vorratsdatenspeicherung: Anlasslos sollen alle IP-Adressen und Port-Nummern aller Menschen für drei Monate festgehalten werden.
- „Quellen-TKÜ“ wird ausgeweitet: Das ist der Staatstrojaner, der Kommunikation überwacht. Die Bundespolizei soll jetzt auch hacken dürfen.
- Massenbiometrie: Geplant ist ein „biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten“, auch „mittels Künstlicher Intelligenz“ (WTF?). Die Art der Körperdaten ist unbestimmt, vorstellbar sind Gesicht, Stimme, DNA. Außerdem wird eine „biometrische Fernidentifizierung“ erlaubt.
- Rasterfahndung: Für die Datenhalden von Polizeien und Geheimdiensten soll eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse“ her. Hessen, NRW und Bayern nutzen dafür eine Software des US-Konzerns Palantir.
- Menschen „mit psychischen Auffälligkeiten“ sollen nach ihrem Gewaltrisikopotential abgeklopft werden, ihnen droht ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“. CDU-Linnemann nannte es das Register für psychisch Kranke.
- Noch mehr Überwachungskapitalismus: Wir sollen eine „Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, die Datenökonomie etabliert“, übergeholfen bekommen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verkäme zum Treppenwitz.
- Automatisierte Kennzeichenlesesysteme sollen Fahrzeugkennzeichen aufzeichnen.
- Mehr Videoüberwachung, jeweils da, wo Kriminalität mit vielen Kameras statt mit sinnvollen Maßnahmen bekämpft werden soll.
- Noch mehr geheimdienstlicher Datenaustausch mit noch weniger Kontrolle soll her.
- Die Regierung will das verfälschend „aktive Cyberabwehr“ genannte Hackback ausbauen. Zurück-Hacken ist keine Abwehr, sondern ein Angriff."

Diese Auflistung bedarf noch der Ergänzung;
- Zeile 1804 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtendes Bürgerkonto und verpflichtende digitale Identität. In Zeile 1807 heißt es vielsagend: "Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort." Wie wollen Union und SPD jemandem helfen, der den digitalen Weg nicht gehen WILL? Man verzeihe mir, dass mir dazu nur Mafia-Sprech einfällt: Luigi, machen Sie ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann! Ich werde Ihnen helfen, aber es wird wehtun!
- Zeile 3520 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtende digitale Patientenakte. Wofür? Wird gleich danach genannt: "Wir vereinfachen den Austausch zwischen den Versicherungsträgern und den Ärztinnen und Ärzten." Nutzen für den Patienten? Fehlanzeige!

Wer immer dafür plädiert, dass der Staat den Bürger stärker überwachen soll, muss den Nachweis führen, dass der Kontrolleur besser ist als der zu Kontrollierende. In der Geschichte der Staatstheorie sind Versuche, staatliche Herrschaft ohne Machtbegrenzung zu legitimieren, eben hieran gescheitert. Thomas Hobbes, der den Absolutismus mit dem Hinweis zu rechtfertigen versuchte, der Mensch sei dem Menschen ein Wolf, und der Staat habe für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, weil die Menschen sich sonst permanent gegenseitig an die Gurgel gehen würden, übersah, dass der Mensch dem Menschen auch und gerade dann ein Wolf ist, wenn er staatliche Gewalt ausübt.

Dieser Koalitionsvertrag ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Denn von Freiheit bleibt nicht viel übrig, wenn der Staat den Menschen auf Schritt und Tritt überwacht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
16.04.2025, 06:34
t.me/martinschwab/438
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EINE BUNDESBEHÖRDE ALS BÜTTEL DER LGBTQ-PROPAGANDA

Liebe Community,

Die Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz hat die Verbreitung einer Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ untersagt. Näheres hierzu berichtete das Portal „Dem für Alle“ am 11.4.2025:
https://demofueralle.de/2025/04/11/elternratgeber-verboten-autorin-zieht-vor-gericht/

Aus dem hier verlinkten Bericht lässt sich zwar der Verfahrensstand nicht mit letzter Präzision entnehmen. Aufschluss gibt hierzu aber ein X-Post einer der beiden Autorinnen:
https://x.com/ronalyze/status/1908067645494010222
Danach hatte die Prüfstelle an die Adresse der Autorinnen der Broschüre eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung gerichtet. Das VG Köln und das OVG Münster hatten sich geweigert, diese Verfügung vorläufig außer Vollzug zu setzen (im Fachjargon: die aufschiebende Wirkung der Klage gegen diese Verfügung wiederherzustellen). Nunmehr fand am 4.4.2025 vor dem Verwaltungsgericht Köln die erstinstanzliche mündliche Verhandlung in der Hauptsache statt.

Ich wünsche den beiden Autorinnen viel Erfolg auf ihrem Weg durch die Instanzen im Hauptsacheverfahren. Denn wenn hier etwas jugendgefährdend ist, dann sind das die Versuche der LGBTQ-Lobby, junge Menschen, die noch auf der Suche nach ihrer persönlichen (auch sexuellen) Identität sind, zu verunsichern. Die Sorgen der beiden Autorinnen sind im oben verlinkten X-Post sehr gut zusammengefasst. Und in dem oben verlinkten Bericht des Portals „Demo für alle“ wird deutlich, dass die Prüfstelle – wie wir es ja längst schon aus anderen Bereichen kennen – mit zweierlei Maß misst, weil wirklich jugendgefährdende Inhalte aus dem LGBTQ-freundlichen Lager nicht auf dem Index landen.

Wir müssen sehr aufpassen, dass die Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz nicht zu einer allgemeinen Zensurbehörde avanciert. Werden demnächst vielleicht auch Medienberichte zu Impfnebenwirkungen als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt, weil sie Jugendliche davon abhalten könnten, sich impfen zu lassen?

Die Gefahr ist deshalb so groß, weil die Gerichte der Prüfstelle seit jeher einen sog. Beurteilungsspielraum einräumen: Es unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle, ob ein Medium jugendgefährdend ist oder nicht. Begründet wird das mit der – jedenfalls nach der Idee des Gesetzgebers (§ 19 JuSchG) – pluralistischen Besetzung der Prüfstelle. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz schreibt hierzu auf ihrer Homepage:

„Das Gremium setzt sich gemäß § 19 Absatz 1 und Absatz 2 JuSchG im Regelverfahren aus dem (stellvertretenden) Vorsitz der Prüfstelle, drei Beisitzerinnen oder Beisitzern der Länder und je einer Beisitzerin oder einem Beisitzer aus den in § 19 Absatz 2 JuSchG genannten acht Gruppen zusammen: 1. Kunst, 2. Literatur, 3. Buchhandel und Verlegerschaft, 4. Anbieter von Bildträgern und von Telemedien, 5. Träger der freien Jugendhilfe, 6. Träger der öffentlichen Jugendhilfe, 7. Lehrerschaft und 8. Kirche, jüdische Kultusgemeinden und andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind“
https://www.bzkj.de/resource/blob/251300/06b218fd22babf3688df8f5c21498e4f/20244-wer-prueft-hier-eigentlich-die-pruefstelle-und-ihre-beisitzerinnen-und-beisitzer-data.pdf

Die Idee dahinter ist, dass in der Prüfstelle so eine Art Spiegel der Gesellschaft abgebildet wird. Es wird ein besonderes Augenmerk darauf zu richten sein, inwiefern dieses Ideal eingelöst wird. Nicht eingelöst wird es, wenn die Vertreter der beteiligten Verbände ein Parteibuch haben und vielleicht sogar mit Rücksicht auf dieses Parteibuch vorgeschlagen wurden. Womöglich gehört es in Zukunft zu den Herausforderungen für die anwaltliche Tätigkeit, die Besetzung eines solchen Gremiums von Beginn an genau zu durchleuchten.

Sorgenvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
16.04.2025, 03:59
t.me/martinschwab/437
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UND SO STELLT SICH DER "VOLKSVERPETZER" DEN "KAMPF GEGEN HASS UND HETZE" VOR:

In einem viel beachteten Video, das ein Student mit dem Vornamen Sebastian, mit dem er sich dort vorstellt, 2020 veröffentlichte, werden die Fehlannahmen der Corona-Politik thematisiert. Der "Volksverpetzer" hat sich dazu ausführlich geäußert:
https://www.volksverpetzer.de/analyse/die-zerstoerung-des-corona-hypes/

Was Sebastian erzähle, sei, so heißt es beim Volksverpetzer, „totaler Schwachsinn“, „Blödsinn“, eine „Inszenierung voller Fehler“ und bei der Maskenpflicht beginne seine „Arroganz zu triefen“. Es wird dann der Appell ausgesendet: „Sebastian, häng dich mal nicht so aus dem Fenster mit dem Pathos“ und „Dieser Hoax, den du verbreitest, der ist schon seit Monaten out.“ Und in diesem Ton geht das in einem durch. Mit dem besserwisserischen Gehabe eines Oberschulmeisters und mit offen zur Schau gestellter Verachtung, und zwar nicht nur gegenüber Sebastian, sondern ebenso gegenüber anderen, die eine abweichende Einschätzung vertreten. In einem abfälligen Nebensatz werden auch Wolfgang Wodarg, Hendrik Streeck und Sucharit Bhakdi erwähnt. Die inhaltliche Kritik wird reich gespickt mit persönlichen Angriffen.

Mir graut vor dem Gedanken, dass ich mir so in Zukunft den Kampf gegen Hass und Hetze vorzustellen habe.
14.04.2025, 18:43
t.me/martinschwab/436
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DAS SCHREIBT DER "VOLKSVERPETZER" ÜBER SUCHARIT BHAKDI...
... nachdem dieser völlig zu Recht auf die geringe Rolle von SARS CoV-2 in der Sentinel-Überwachung des Jahres 2020 hingewiesen hat. Der hier gezeigte Ausschnitt ist der Schluss eines langen Hetz-Artikels.
14.04.2025, 18:35
t.me/martinschwab/435
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DAS SCHREIBT DER "VOLKSVERPETZER" ÜBER WOLFGANG WODARG.
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/klima-corona/

Hat der Autor dieses Textes mittlerweile die Studien von John Ioannidis zur Infektionssterblichkeit bei COVID-19 gelesen? Kennt er die Wochenberichte der Arbeitsgruppe Influenza beim RKI, die gerade für 2020 in der Sentinel-Überwachung nur einen verschwindend geringen Anteil von SARS CoV-2 an der Gesamtheit der Atemwegserkrankungen festgestellt hat? Weiß er, dass die Särge von Bergamo in Wirklichkeit in Lampedusa gestapelt waren und in jedem Militärlaster nur jeweils ein einziger Sarg transportiert wurde?
14.04.2025, 18:26
t.me/martinschwab/434
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DAS SAGEN DIE "FAKE-NEWS-BEKÄMPFER" BEIM VOLKSVERPETZER ZUM URSPRUNG VON SARS COV-2
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/klima-corona/

Vielleicht hätten sie vorher mal beim Bundesnachrichtendienst nachfragen sollen?
14.04.2025, 18:16
t.me/martinschwab/433
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Hier 👆 wie versprochen die Zusammenstellung widerwärtiger Entgleisungen im "Volksverpetzer" aus einem anderen Kanal, nämlich jenem von Dr. Michael Spitzbart, der jene Entgleisungen in verdienstvoller Art und Weise zusammengetragen hat. Für meine eigene Kollektion bitte ich noch um etwas Geduld, da ich erst mein Medienarchiv durchstöbern muss.
14.04.2025, 18:06
t.me/martinschwab/432
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14.04.2025, 18:03
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14.04.2025, 18:03
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14.04.2025, 18:03
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14.04.2025, 18:03
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14.04.2025, 18:03
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14.04.2025, 18:03
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14.04.2025, 18:03
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14.04.2025, 18:03
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Kommentiert und teilt das fleißig damit wir den BR Beitrag überholen 🔥🚀 Das darf nicht stehen gelassen werden.
14.04.2025, 18:03
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"VOLKSVERPETZER" ALS KÄMPFER "GEGEN HASS, HETZE UND FAKE NEWS"?

Liebe Community,

Das kann man sich nicht ausdenken: Ausgerechnet Thomas Laschyk, der den Blog "Volksverpetzer" betreibt, wurde mit einem Preis ausgezeichnet, weil dieser Blog ach so engagiert gegen Hass, Hetze und FDake News kämpfe.

Ich empfehle vor diesem Hintergrund ein Video, das Nikolai Binner schon 2021 auf YouTube veröffentlicht hat und mit dem er diesen Blog nach allen Regeln der Kunst zerlegt:
https://www.youtube.com/watch?v=MjPmwEvZOEU
Auch für jene, die das Video bereits kennen, lohnt es sich, es vor dem Hintergrund dieser fragwürdigen Preisvergabe ein zweites oder drittes Mal zu gucken.

Ich werde dazu gleich noch einen weiteren Beitrag mit "Kostproben" aus diesem Blog teilen und dann in meinem Archiv auch selbst nach solchen Kostproben forschen. Aber jeder, der einmal auch nur einen einzigen Beitrag aus diesem Blog gelesen hat, merkt, dass die Texte dort allesamt vor Hass und Hetze nur so triefen. Der "Volksverpetzer" ist der Inbegriff der Bösartigkeit.

Die Preisvergabe an diesen Blog und seinen Betreiber ist Orwell´sche Sprachumkehrung par excellence.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
14.04.2025, 18:03
t.me/martinschwab/422
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NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS

Liebe Community,

Mit etwas Verzögerung stelle ich hiermit das Video von der Podiumsdiskussion online, die am 23.3.2025 im Rahmen der Tagung der Anwälte für Aufklärung in Bad Zwischenahn stattgefunden hat.
https://www.youtube.com/watch?v=UJb1UFXcWCk

Im hinteren Teil der Diskussion gehe ich auch auf Probleme bei der Juristenausbildung ein. Denn so manche Ursache für die nicht zufriedenstellenden Arbeitsergebnisse der Justiz in der Corona-Zeit müssen wir bereits dort suchen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
14.04.2025, 17:36
t.me/martinschwab/421
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Soeben habe ich noch ein Satzzeichen korrigiert.
13.04.2025, 14:51
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DIESER X-POST IST EINE STRAFTAT!

Liebe Community,

Nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 126 Abs. 1 Nr. 3 StGB wird bestraft, wer (u.a.) einen Mord oder einen Totschlag in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, "öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt."

Stephan Anpalagan ist Journalist mit beträchtlicher Reichweite. Er billigt Totschlag in drei Fällen. Was er in seinen Kanälen postet, ist geeignet, die All-Cops-Are-Bastards-Fraktion zur Begehung von Straftaten gegen Polizeibeamte zu verleiten und damit den öffentlichen Frieden zu stören.

Ich wiederhole bei dieser Gelegenheit meine Warnung, die Polizei pauschal als Feindbild zu framen. Ja, es gab bei den Corona-Demos widerliche Sadisten unter ihnen. Viele andere haben ihren Job bei diesen Demos aber ordentlich erledigt. Und wenn sie daheim ihre Uniformen ausziehen, haben sie die gleichen Probleme wie wir alle (Inflation etc.).

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
13.04.2025, 14:48
t.me/martinschwab/419
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HILFE! DER R-WERT DER SONNE IST ZU HOCH! WIR MÜSSEN DIE KURVE ABFLACHEN!

Liebe Community,

Die Pflanzen brauchen dringend Regen. Keine Frage.

Aber muss es wieder diese nicht enden wollende Alarmstimmung sein, wie sie in diesem Artikel im "Merkur" vom 10.4.2025
https://www.merkur.de/deutschland/case-szenario-droht-deutschland-jetzt-der-erste-45-grad-sommer-14-tage-worst-zr-93668452.html
zum Ausdruck kommt?

Der Artikel versucht, "Evidenz" aus zwei Quellen zu schöpfen: aus der momentan beobachtbaren Reaktion der Natur auf die anhaltende Trockenheit und auf Modellrechnungen. Aktuelle Beobachtungen haben indes keinen Vorhersagewert. Und Modellrechnungen sind immer nur so gut wie die Annahmen, die ihnen zugrunde gelegt, und die Daten, die in sie hineingelegt werden.

Solange diese Annahmen und Daten nicht in der Berichterstattung abgebildet werden, sind entsprechende Medienbeiträge journalistisch wertlos.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
11.04.2025, 02:51
t.me/martinschwab/418
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DIE ROULETTE-KOALITION KOMMT!

Es gibt Schwarz und Rot.
An der Spitze des Spielfeldes steht eine Null.
Und die Bank gewinnt immer.
10.04.2025, 07:20
t.me/martinschwab/417
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AFD-BASHING AUS DER STAATSKANZLEI - HIER DIE AUSFÜHRLICHE ANALYSE

Liebe Community,

Versprochen hatte ich es bereits, jetzt habe ich es eingelöst: Nachdem ich zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 21.3.2025 - VGH O 11724 bereits eine Kurzkritik gepostet habe, kommt jetzt die ausführliche Analyse. Veröffentlicht habe ich sie als Gastbeitrag auf der Internetseite von Alexander Wallasch:
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/staatskanzlei-gegen-afd-recht-oder-willkuer

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
8.04.2025, 21:31
t.me/martinschwab/416
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Hinweis: Ich hatte nicht damit gerechnet, dass mein Text schon wieder so lang geworden ist, dass Telegram ihn auf zwei Posts verteilt. Deshalb habe ich die Zusammengehörigkeit meines Textes in den letzten beiden Posts noch einmal kenntlich gemacht.
7.04.2025, 20:06
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HASSEN JETZT AUCH DEUTSCHE GERICHTE DIE MEINUNGSFREIHEIT?

Liebe Community,

David Bendels, Chefredakteur des Medienportals "Deutschland-Kurier", hatte eine Illustration gepostet, die ein Foto von Nancy Faeser, schwarz gekleidet, zeigt, wie sie ein weißes Schild trägt mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit."

Dafür hat ihn das Amtsgericht Bamberg nun in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Gestützt wurde die Verurteilung auf § 188 StGB, auch bekannt als ""Majestätsbeleidigungs-Paragraph". Als Bewährungsauflage wurde David Bendels aufgegeben, sich schriftlich bei Nancy Faeser zu entschuldigen.
https://deutschlandkurier.de/2025/04/es-ist-das-erste-mal-in-der-geschichte-der-bundesrepublik-journalist-droht-gefaengnis-wegen-satirischer-politiker-verleumdung/

§ 188 Abs. 1 StGB stellt die Beleidigung, § 188 Abs. 2 die Verleumdung und die üble Nachrede zum Nachteil von Personen des politischen Lebens unter Strafe. Das Gericht sah hier offenbar den Tatbestand der Verleumdung als erfüllt an. Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht David Bendels vorwarf, er habe Nancy Faeser eine Äußerung in den Mund gelegt, die sie so nie getätigt habe.
'
Wenn das ernsthaft die Rechtfertigung für die Verurteilung von David Bendels sein soll, handelt es sich um ein krasses Fehlurteil. Niemand, der diese Illustration sieht, glaubt ernsthaft, dass hier ein wörtliches Zitat von Frau Faeser wiedergegeben wird. Jeder verständige Betrachter wird diese Illustration stattdessen als satirische Überspitzung der von Nancy Faeser verübten Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit deuten.

Als diese Angriffe lassen sich auflisten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. das COMPACT-Verbot, mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt.
2. die Fortführung des unter Horst Seehofer begründeten, von Nancy Faeser fortgeführten Phänomenbereichs "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" als Beobachtungsgrund.
3. die Handhabung im öffentlichen Dienst, wonach "Extremisten" (wer auch immer das sein soll) mittels Entlassungsverfügung des Ministeriums statt wie bisher durch gerichtliches Urteil nach Disziplinaranklage aus dem Dienst sollen entfernt werden können. Die ebenfalls geplante Beweislastumkehr bzgl. Verfassungstreue wurde zwar zurückgezogen, besteht aber durch die verfahrensrechtlichen Änderungen faktisch doch.
4. das Anschwärz-Gesetz (der Verfassungsschutz sollte Menschen in ihrem privaten Umfeld denunzieren dürfen und § 19 BVerfSchG entsprechend geändert werden; weiterführend dazu:
- Nachdenkseiten vom 30.10.2023, https://www.nachdenkseiten.de/?p=105985
- BILD vom 27.10.2023, https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehr-geheimdienst-rechte-faeser-plant-neues-anschwaerz-gesetz-85897114.bild.html
Die Reform wurde im Gesetzgebungsverfahren abgeschwächt.
5. der neu eingerichtete "Beratungskompass Verschwörungsdenken" als Denunziationsportal.

Es ist nicht nur erlaubt und von Art. 5 Abs- 1 Satz 1 GG gedeckt, diese Angriffe satirisch zu überhöhen. Die Kernaussage jener Satire lässt sich vielmehr darüber hinaus noch durch handfeste Fakten belegen.

Bevor das Amtsgericht Bamberg die Illustration also als Verleumdung zum Nachteil von Nancy Feser deutete, hätte es andere Interpretationsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausschließen müssen. Die stattdessen vom Amtsgericht Bamberg bevorzugte Interpretation der Illustration als angebliche Wiedergabe eines in Wirklichkeit nicht gefallenen wörtlichen Zitats ist in Wirklichkeit denkbar fernliegend. (weiter 👇 Teil 2)
7.04.2025, 19:48
t.me/martinschwab/413
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(Fortsetzung von 👆 Teil 1)

Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Bundesverfassungsgerichts. Zur Meinungsfreiheit gehört auch zugespitzte Kritik an der Regierung oder einzelnen Ministern. Denn zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört auch die Ablösbarkeit der Regierung. Abgelöst wird eine Regierung in einer Demokratie immer dann, wenn die Wähler das Vertrauen in die bisherige Regierung verloren und die Regierenden mit ihrem Handeln den Test des freien kritischen Diskurses nicht bestanden haben. Dann aber muss ein solcher Diskurs überhaupt erst einmal zugelassen werden.

Wenn so ein Urteil wie jenes des Amtsgerichts Bamberg in der Strafsache gegen David Bendels Schule macht, war es das hier mit der Demokratie in Deutschland. Und auch der Rechtsstaat als lebenswichtiges Ordnungsprinzip würde massiven Schaden erleiden. Denn Gerichte, die sich zum Büttel der Rachsucht dünnhäutiger Politiker machen, senden ein fatales Signal an die Rechtsgemeinschaft: das Signal nämlich, dass sie nicht mehr die Grundrechte der Bürger vor einer übergriffigen Regierung, sondern eine übergriffige Regierung vor den Grundrechten der Bürger schützen.

David Bendels hat angekündigt, den Weg durch die Instanzen zu beschreiten. Mögen die Rechtsmittelgerichte diesen Fehltritt des Amtsgerichts Bamberg korrigieren!

Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
7.04.2025, 19:48
t.me/martinschwab/414
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NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS

Liebe Community,

In der KONTRAFUNK-Sendung "Der Rechtsstaat" vom 4.4.2025
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-staatsskepsis#id-article
berichte ich ab Minute 19:16 über den bisherigen Verlauf des Prinz-Reuß-Prozesses, an dem ich als Verteidiger einer der dort Angeklagten beteiligt bin.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
6.04.2025, 14:46
t.me/martinschwab/412
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AUS DEM TELEGRAM-KANAL VON RECHTSANWALT MARKUS HAINTZ

Stellen wir uns Folgendes vor: Zwei Menschen streiten sich vor Gericht. Die Sache hängt in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht. Die Spruchkörper, die dort entscheiden, nennt man Senate.

Im Regelfall entscheiden beim OLG drei Richter. Ein Senat besteht aber aus mehr als drei Richtern, weil immer mal welche wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen.

In dem Verfahren, von dem Markus Haintz hier berichtet, fällt eine Richterin seit mehr als einem halben Jahr aus. Auf anwaltliche Sachstandsanfrage bekommt man dann diese Antwort.

Ich staune, wie schmerzfrei die Gerichte mit diesem Befund umgehen. Auf einer Veranstaltung, an der ich jüngst teilnahm, verkündete ein Landgerichtspräsident stolz, bei seinem Gericht bekomme man schon innerhalb von 12 Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Kein Witz.

Unternehmen weichen, wenn sie miteinander streiten, längst auf private Schiedsgerichte aus. Weil sie über solche Zustände nur noch lachen können.
6.04.2025, 06:57
t.me/martinschwab/411
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Im ersten Absatz habe ich noch ein falsches Wort korrigiert: Es muss "zwar" statt bisher "zwei" heißen.
6.04.2025, 02:32
t.me/martinschwab/410
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AFD-BASHING AUS DER STAATSKANZLEI - IST DAS RECHTENS?

Liebe Community,

Auf die mündliche Verhandlung vom 21.3.2025 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (VerfGH RP) es für rechtlich zulässig erklärt, dass die damalige Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, die AfD als rechtsextreme Verfassungsfeinde brandmarkte. Eine Landesregierung und eine Ministerpräsidentin seien zwar bei amtlichen Äußerungen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Sie dürften aber im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit vor verfassungsfeindlichen Parteien warnen. Denn die Verfassung sei gegenüber ihren Feinden gerade nicht neutral. Und bei der AfD handle es sich tatsächlich um eine verfassungsfeindliche Partei.

Das vollständige Urteil, das erst Anfang April bekannt wurde, ist hier abrufbar:
https://verfgh.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Dokumente/Entscheidungen/VGH_O_11_24_Urteil_02-04-2025_anonym_Rn.pdf

Sollte der direkte Link auf das Urteil nicht funktionieren, empfiehlt es sich, diese Seite anzusteuern
https://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/entscheidungen
und auf der Liste der dort aufgeführten Entscheidungen auf der rechten Seite den Button mit dem Aktenzeichen "VGH O 11/24" anzuklicken.

Das Urteil ist rechtlich nicht haltbar, Es leidet, kurz gefasst, an den folgenden Mängeln:

1. Der VerfGH RP hat zur Begründung der These, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfe, unreflektiert die Berichte mehrerer Verfassungsschutzbehörden herangezogen. Nicht einmal im Ansatz reflektiert wurde, ob der öffentliche politische Auftritt der AfD auch von Personen mitgestaltet wird, die vom Verfassungsschutz als V-Leute eingeschleust wurden. Diese Untersuchung hätte der VerfGH RP aber zwingend anstellen müssen. Denn es darf nicht passieren, dass der Staat eine Partei mit V-Leuten unterwandert, diese mit problematischen Äußerungen in Erscheinung treten und der Staat anschließend eben diese Äußerungen zum Anlass nimmt, auf jene Partei mit dem Finger zu zeigen.

2. Öffentliche Äußerungen einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds in amtlicher Eigenschaft, die sich zugunsten einer bestimmten Partei aussprechen oder gegen eine bestimmte Partei wenden, stellen einen staatlichen Eingriff in den parteipolitischen Wettbewerb und damit einen Eingriff in den verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien dar. Wenn dieser Eingriff mit dem Argument gerechtfertigt wird, es gelte die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde zu verteidigen, erfordert dies den Beleg, dass ohne einen solchen staatlichen Eingriff, bei ungehindertem freiem politischem Wettbewerb - das verfassungsfeindliche Gedankengut, das von der betroffenen Partei ausgeht, mehrheitsfähig werden könnte. Nach einem solchen Beleg wird vom VerfGH RP nicht einmal in Ansätzen geforscht.

3. Die streitgegenständlichen Äußerungen fielen am 15. und 18. Januar 2025, also wenige Tage nach Veröffentlichung des CORRECTIV-Artikels "Geheimplan gegen Deutschland" vom 10.1.2024. Mehrfach wird in diesen Äußerungen zwar nicht ausdrücklich, aber unverkennbar der Sache nach auf diesen Artikel Bezug genommen. Dieser Artikel ist jedoch rechtlich so offensichtlich angreifbar, dass auf ihn keine Verunglimpfung politischer Akteure gestützt werden darf.

Eine ausführlichere Stellungnahme, in der ich diese Kritikpunkte näher erläutern werde, befindet sich aktuell in Vorbereitung.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
6.04.2025, 00:33
t.me/martinschwab/409
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ZUM GEPLANTEN RÜCKTRITT VON STEPHAN WEIL, MINISTERPRÄSIDENT VON NIEDERSACHSEN

Liebe Community,

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat gesundheitliche Gründe für seinen Rücktritt angegeben. Der NDR hat diese am 2.4.2025 wie folgt wiedergegeben: "Er stehe seit vielen Jahren unter großem Druck und leide zudem unter Schlafstörungen".
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Ruecktritt-von-Ministerpraesident-Stephan-Weil-So-ist-der-Zeitplan,landesregierung346.html

Erinnern wir uns also daran, wie viele Menschen DURCH Herrn Weil unter Druck gesetzt wurden und vermutlich WEGEN Herrn Weil an Schlafstörungen litten:

HNA vom 3.11.2020:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/regeln-corona-niedersachsen-stephan-weil-verstoss-denunzieren-news-goettingen-hna-zr-90088686.html
"Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) setzt bei der Kontrolle der Corona-Regeln offenbar auch auf Mithilfe aus der Bevölkerung. Er hat dazu aufgerufen, Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen an die Behörden zu melden und ruft damit zum Denunzieren von Mitbürgern auf."

RND vom 30.8.2021:
https://www.rnd.de/politik/niedersachsen-2g-zwangsverordnung-fuer-ministerpraesident-stephan-weil-denkbar-2YULDRR3AP2E474BYKNFDYCPAU.html
"Stephan Weil, Ministerpräsident von Niedersachsen, kann sich vorstellen, dass es eine Zwangsverordnung von 2G geben könnte. Das würde bedeuten, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Einrichtungen hätten."

Handelsblatt vom 2.12.2021:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-gipfel-ministerpraesident-weil-es-gibt-ausgesprochen-viel-veraergerung-ueber-die-impfkampagne-das-hat-aber-einen-speziellen-grund/27852048.html
"Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) drängt mit Blick auf eine mögliche allgemeine Impfpflicht darauf, Verstöße mit Sanktionen zu ahnen. 'Verstöße werden sicher mit Bußgeldern sanktioniert werden', sagte Weil dem Handelsblatt. 'Außerdem gibt es eine Fülle von öffentlichen Angeboten oder auch dem Arbeitsplatz, von denen Ungeimpfte bei einer flächendeckenden 2G-Regel ausgeschlossen werden könnten.'“

HNA vom 11.12.2021:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/corona-niedersachsen-ministerpraesident-stephan-weil-2g-regel-kinder-januar-news-91173520.html
"Im Zuge der 2G-Regel müssen voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch 12- bis 17-Jährige in Niedersachsen gegen Corona geimpft oder genesen sein. 'Darauf wird es nach jetzigem Stand hinauslaufen', sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)".
Im gleichen Artikel kündigte Stephan Weil einen verschärften Lockdown für die Zeit zwischen dem 24.12.2021 und dem 2.12.2022 an.

Kritik an den damaligen Maßnahmen lässt Stephan Weil nur in Randbereichen zu. im Übrigen verkündete er vor knapp einem Jahr:
https://www.om-online.de/politik/ministerpraesident-weil-corona-politik-war-im-grundsatz-richtig-471733
„Ich halte die Grundsatzentscheidungen, die damals getroffen worden sind, auch im Nachhinein für richtig“
Stephan Weil will in diesem Artikel auch noch im April 2024 weismachen, es sei damals darum gegangen, Leben zu retten. Angesichts der erdrückenden Zahlen, die die Pandemie-Erzählung als großen Schwindel entlarven, kann ich ihm das nicht abnehmen.

Möchte Herr Weil wissen, was WIRKLICHE Schlafstörungen sind? Voilà! Im Herbst 2021 hatte ich ein Gespräch mit einer verzweifelten Kindesmutter, die mir berichtete, sie habe in der Corona-Zeit einmal nachts davon geträumt, sie wolle sich umbringen, und nur der Gedanke an ihre Kinder habe sie davon abgehalten. Jene Kindesmutter lebt zwar nicht in Niedersachsen. Aber gerade Corona-kritische Eltern schulpflichtiger Kinder sind vermutlich massenhaft in vergleichbare Alpträume gestürzt worden. In ALLEN Bundesländern. Auch in Niedersachsen.

Möge Stephan Weil eines Tages für das, was er den Menschen in Niedersachsen angetan hat, von seinem Gewissen eingeholt werden. Vielleicht werden dann seine Nächte noch viel schlafloser, als er sich das im Moment vorstellen kann.

Nachdenkliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
3.04.2025, 06:13
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Einen Tippfehler habe ich soeben noch korrigiert 🙂.
1.04.2025, 14:21
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LESENSWERTE ZEILEN AUF "X"

Liebe Community,

Heute bin ich auf einen hoch interessanten und sehr lesenswerten Text auf "X" aufmerksam gemacht worden:
https://x.com/Saerdnaya/status/1906408870861230468?t=vdVcmWTJs3foBq57x3EFPw&s=09

Die Diagnose, die unserer Gesellschaft in diesem Text gestellt wird, ist ernüchternd, aber nach meinem Eindruck - leider - sehr treffend: Sehr viele Menschen in diesem Land haben resigniert. Sie haben gegenüber Staat und Gesellschaft innerlich gekündigt.

Seit keine Corona-Maßnahmen mehr unseren Alltag prägen, haben die Proteste auf den Straßen merklich abgenommen. Und als sie Anfang 2024 in Gestalt der Bauernproteste zurückkehrten, grätschte CORRECTIV mit dem sattsam bekannten Märchen von einer angeblich geplanten Neuauflage der Wannseekonferenz dazwischen.

Die Menschen hätten allen Anlass, auf die Straße zu gehen. Hausgemachte Inflation, wesentlich begünstigt durch die völlig sinnfreie CO2-Steuer. Deindustrialisierung. Abwanderung oder Niedergang von Unternehmen. Kriegsgeheul in Richtung eines potentiellen Kriegsgegners, gegen den wir weder militärisch noch ökonomisch auch nur den Hauch einer Chance hätten, wenn es denn tatsächlich zu einem bewaffneten Konflikt käme. Dreiste Verachtung des Wählers, indem Wahlversprechen sofort nach der Wahl einkassiert werden, sodass nur die Folgerung bleibt, dass jene Versprechungen von Beginn an nicht ernst gemeint waren. Horrende Staatsverschuldung. Schleichende Enteignung. Immer weiter um sich greifende Überwachung. Zensur und Diffamierung, gesteuert durch Politik und "Leitmedien", die offensichtlich gemeinsame Sache machen. Die politische Kaste hat in breiten Teilen keinen Rückhalt mehr, und sie hat ihn auch nicht verdient.

Aber es passiert: Wenig bis nichts. Die Menschen sind müde. Kraftlos. Überwältigt vom subjektiven Gefühl der Ohnmacht. Das aktuelle Geschehen (oder Nicht-geschehen, wie man es nimmt) erinnert mich an die folgenden Zeilen aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Kraniche des Ibykus":

Zum Kampfe muss er sich bereiten
Doch bald ermattet sinkt die Hand.
Sie hat der Leier zarte Saiten
Doch nie des Bogens Kraft gespannt.

Der Autor des Textes lässt offen, wie diese Entwicklung enden wird; er meint lediglich, die innere Kündigung sei der "Anfang vom Ende". Ende - Ende wovon? Ende unserer heute bekannten Strukturen, weil die Menschen irgendwann der inneren Kündigung die äußere folgen lassen werden? Wie Schachfiguren, die das Denken gelernt haben und einfach vom Brett springen? Und die Herrschenden dann keine Erfüllungsgehilfen mehr haben, die mitmachen? Dann dürfte sich unsere politische Kaste warm anziehen. Oder aber das Ende der Freiheit, wie wir sie kannten - weil eine Gesellschaft, deren Mitglieder vor dem allgegenwärtigen Nazi-Framing einknicken, sich leicht steuern lässt? Dann hätten die Konzernmedien mit ihrer permanenten Diffamierungsorgie ihr Ziel erreicht.

Ich wage die Prognose: Die Menschen werden weiter schweigen - bis sie merken, dass sie nichts mehr zu verlieren haben. Bis ihnen dann auch das Framing durch die Medien egal ist. Haben sie es erst einmal gemerkt und haben sie begriffen, dass es im Angesicht immer dreisterer staatlicher Übergriffe ums nackte Überleben geht, werden sie aufstehen.

Hoffentlich ist es dann noch nicht zu spät.

Und ich selbst werde meine Stimme weiterhin öffentlich erheben. Solange ich das noch kann.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
1.04.2025, 14:17
t.me/martinschwab/406
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DIESE PETITION HABE ICH SOEBEN UNTERZEICHNET

Liebe Community,

Diese Petition
https://bargeldverbot.info/petition/
richtet sich gegen die Abschaffung des Bargeldes, die wir zu befürchten haben, wenn die EU tatsächlich im kommenden Herbst den digitalen Euro eingeführt wird. Die Verdrängung des Bargeldes wird, wenn die Pläne der EU-Kommission Wirklichkeit werden, zwar nicht mit einem Handstreich durchgezogen, aber durch die erwartbaren Mechanismen des Marktes schleichend vonstatten gehen.

Einen sehr lesenswerten Text dazu hat die Sängerin Julia Neigel auf der Internetseite des Journalisten Alexander Wallasch veröffentlicht:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/rettet-euer-bargeld-der-digitale-euro-ist-knechtschaft
Julia Neigel verweist hierzu unter anderem auf Art. 128 AEUV. Und tatsächlich heißt es in Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV:

"Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten."

Es ist also RECHTLICH VERBOTEN, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, es sei denn, man ändert den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). So, wie der AEUV jetzt formuliert ist, steht er einem digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel klar entgegen.

Ich habe diese Petition soeben mit unterzeichnet und möchte Sie und Euch hiermit ermuntern, es ebenso zu tun.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
1.04.2025, 02:09
t.me/martinschwab/405
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DIESE PETITION HABE ICH SOEBEN UNTERZEICHNET

Liebe Community,
1.04.2025, 02:00
t.me/martinschwab/404
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EINE WICHTIGE STIMME DES FRIEDENS INMITTEN DES ALLGEMEINEN KRIEGSGHEHEULS

Liebe Community,

Die - seit Kurzem habilitierte, d.h. mit akademischer Lehrbefugnis ausgestattete - Richterin Dr. Clivia von Dewitz entwirft in diesem Interview mit Milena Preradovic eine interessante Vision für die zukünftige Aufarbeitung des Ukraine-Konflikts:
https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/250326_von_Dewitz:6

Ich habe mir das Interview soeben angehört. Die Idee einer Wahrheits- und Versöhnungskommission - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Strafandrohung für alle, die für ihre Verbrechen nicht von sich aus Verantwortung übernehmen - kann vielleicht tatsächlich einen Weg aus der Vergeltungsspirale hinaus weisen. Auch wenn das auf allen Seiten Überwindung kosten wird. Ergreifend finde ich insbesondere, was Clivia von Dewitz am Ende des Interviews aus ihrer eigenen Familienbiographie berichtet.

Kriege sind sinnlos und grausam. Deshalb will da auch keiner hin - am allerwenigsten jene, die lautstark nach bewaffneten Einsätzen rufen.

Friedvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
29.03.2025, 19:02
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DIE KRIEGSPROPAGANDA GEHT UNVERFROREN WEITER

Liebe Community,

Frieden in der Ukraine, wenn er denn einmal erzielt sein sollte, bedeutet einem Tagesschau-Bericht nicht etwa Frieden für Europa. Vielmehr bereite Russland einen "großen Krieg" vor:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

In diesem Bericht heißt es u.a.:

"Eine Grundlage für die verschärfte Einschätzung sind nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung mehrere neue Lagebewertungen europäischer Nachrichtendienste, darunter eine gemeinsame des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der Bundeswehr."

Was der Bundesnachrichtendienst WIRKLICH denkt, erfahren wir womöglich wieder erst in fünf Jahren. Wie schon beim Ursprung von SARS CoV-2. Warum sollen wir einem solchen Bericht wie dem hier verlinkten nach der Corona-Vertuschungs-Nummer noch Glauben schenken?

Zu den Kernelementen von Kriegspropaganda gehört es, dem aktuellen oder potentiellen Kriegsgegner die Rolle des Aggressors zuzuschreiben. Im Vorfeld eines möglichen Krieges bedeutet dies, eine angeblich bevorstehende Aggression des künftigen Kriegsgegners zu beschwören.

Der Bericht enthält zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Kriegsberichterstattung in den NATO-freundlichen Medien mit ihren Lagebewertungen der vergangenen drei Jahre auf dar ganzen Linie daneben gelegen ist. Zwei Zitate:
- "Die russischen Streitkräfte, heißt es weiter, agierten in der Ukraine bereits seit einiger Zeit aus einer Position der Stärke heraus."
- "Trotz der Sanktionen sei Russland in der Lage, sich militärisch so aufzustellen, dass es bald schon einen NATO-Staat angreifen könne."

War uns nicht vorher drei Jahre lang berichtet worden, Russland sei so gut wie besiegt und die russische Wirtschaft dank der westlichen Sanktionen am Boden zerstört? Und kann mir mal jemand den Sinn des folgenden Satzes (ebenfalls in dem hier verlinkten Bericht) erklären, mit dem der Geheimdienst Litauens zitiert wird:
"Während sich die westlichen Sanktionen negativ auf die russische Rüstungsindustrie ausgewirkt haben, steigt das Produktionsvolumen von Artilleriegranaten, Raketen und anderen wichtigen Munitionskategorien von Jahr zu Jahr".

Also so schlimm kann die russische Rüstungsindustrie dann doch von den Sanktionen nicht getroffen worden sein, oder unterliege ich da einem Denkfehler?

Ich habe von dieser Kriegstreiberei in Politik und Medien sowas von die Schnauze voll!

Friedvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
29.03.2025, 14:31
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Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich

LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025

Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.

>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<

Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks durchkommen.

Und Sieg ist Sieg.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde.

Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben. So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe. Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.

Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.


https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
29.03.2025, 13:24
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ERST BELÜGT DIE UNION IHRE WÄHLER...
... und dann will sie zusammen mit der SPD das Lügen verbieten.
https://www.bild.de/politik/inland/medien-papier-von-union-und-spd-neue-koalition-will-luegen-verbieten-67e52f80ccbc941ec01faddc

Und was Lügen sind, bestimmt vermutlich ein neu eingerichtetes Wahrheitsministerium. Denn wenn es Union und SPD im Kampf gegen Lügen ernst wäre, müssten sich beide Parteien an ihre eigene lange Corona-Holznase fassen.
28.03.2025, 17:02
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SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein

🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte politische Vorgaben durch!

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)

Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.

Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.

Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.

Was steht in den Akten?

„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.

>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “

- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.

- In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.

- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)

Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche Datenanalysen beitrug.

Warum?

Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Budnesland zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.

Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:

Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.


Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.

Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.

Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.

Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.

t.me/TomLausen
28.03.2025, 16:03
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WIE HABE ICH NUR 57 JAHRE LANG ÜBERLEBT…
… ohne solche lebensrettenden Warnhinweise?
https://www.hna.de/welt/woche-aufeinander-phaenomen-gewitterasthma-droht-tueckische-wetter-bedingungen-treffen-in-dieser-zr-93646555.html

Früher hätte ich solche Artikel vielleicht noch mit anderen Augen gelesen – etwa in dem Sinne: Gewitter-Asthma? Interessante Information, gut zu wissen, war mir nicht bekannt.

Heute denke ich mir: Können die Konzernmedien nicht langsam mal aufhören mit dem Dauer-Alarmismus? Selbst wenn die Gefahr so ernst sein sollte wie in dem Artikel beschrieben, kann sich der Effekt einschleichen, dass vor lauter Warnungen vor allem und jedem die wirklich wichtigen Warnungen ignoriert werden.

Die Tipps, die dem Leser in diesem Artikel gegeben werden, scheinen in ihrer inhaltlichen Substanz ausbaufähig zu sein. So etwa der Ratschlag, bei Gewitter Anstrengungen im Freien zu vermeiden: Ist es nicht vielleicht besser, bei Gewitter, wenn möglich, das Haus gar nicht zu verlassen? Ist die Gefahr, durch Blitzschlag getötet zu werden, nicht wesentlich größer und im Verwirklichungsfall verhängnisvoller als ein Anfall von Gewitter-Asthma?

Putzig finde ich die Idee, FFP2-Masken zu tragen, um sich gegen Atemnot zu schützen. Das klingt auf den ersten Blick so plausibel wie die Idee, zum Schutz gegen Alkoholabhängigkeit Wodka zu trinken. Nun wird zugegebenermaßen in dem hier besprochenen Beitrag der Schutzmechanismus anders beschrieben: Man solle sich davor schützen, die gefährlichen Partikel einzuatmen. Gemeint sind die Pollen, die, so heißt es in dem Beitrag, bei Gewitter infolge der hohen Luftfeuchtigkeit in noch kleinere Partikel zerfallen.

Sind diese Pollen-Partikel dann aber nicht womöglich so klein, dass sie durch die Poren einer FFP2-Maske hindurch passen? Die für FFP2-Masken maßgebliche DIN EN 149 sieht jedenfalls nicht vor, dass FFP2-Masken auf ihre Filtrationsleistung gegen Pollen geprüft werden. Schon gar nicht auf ihre Filtrationsleistung gegen Gewitter-induzierte verkleinerte Pollenpartikel.

Ich habe beschlossen, den Warnhinweisen in diesem Artikel erst dann Glauben zu schenken, wenn sie durch Karl Lauterbach bestätigt werden. Ironie aus.
27.03.2025, 21:45
t.me/martinschwab/398
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DIE CDU LEGT DIE AXT AN DIE WURZEL DES INFORMATIONSFREIHEITSGESETZES

Liebe Community,

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen schlägt die Union vor, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen - exakt jenes Gesetz, das Behörden verpflichtet, Informationen, über die sie verfügt, interessierten Bürgern auf Anfrage offenzulegen:
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

In einem liberalen Rechtstaat sollte eigentlich der Staat für den Bürger transparent sein und nicht umgekehrt. Nun erleben wir aber in jüngerer Zeit leider den gegenläufigen Trend.

Im hier verlinkten Frag-den-Staat-Bericht wird aufgezeigt, dass der Verhandlungsführer der Union zu diesem Thema, Philipp Amthor, durch das Informationsfreiheitsgesetz in der Vergangenheit selbst zu peinlichen Eingeständnissen gezwungen wurde. Hat er sonst noch etwas zu verbergen?

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
27.03.2025, 14:04
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Ich habe mir das Interview 👆 gerade selbst noch einmal angehört. Ich habe leider keine Erklärung dafür, warum das Mikrofon meines Laptops die eine oder andere Silbe verschluckt hat. Ich bitte die phasenweise schlechte Tonqualität zu entschuldigen!
27.03.2025, 00:11
t.me/martinschwab/396
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NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS

Liebe Community,

In meinem heutigen Interview mit Auf1-TV
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/jura-professor-martin-schwab-der-baum-der-demokratie-wird-vergiftet
gehe ich auf das Bestreben von CDU und SPD ein, Menschen das passive Wahlrecht abzuerkennen, die mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden sind.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
26.03.2025, 23:49
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DER "ALTE ERBKRUG" IST EINGEKNICKT

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Gestern noch berichtete ich von einem Beitrag in der "taz", in dem das Restaurant "Alter Erbkrug" als Austragungsort für regierungskritische Veranstaltungen identifiziert und auf das Übelste diffamiert wurde.

Die Betreiber dieses Restaurants haben es jetzt offenbar mit der Angst zu tun bekommen.

Es ist ganz schlimm, was diese widerwärtigen Propaganda-Treiber der "taz" anrichten. Denn vor dem Hintergrund solcher "Berichterstattung" wird es immer schwieriger werden, für regierungskritische Vorträge oder Symposien überhaupt geeignete Räume zu finden. Viele Gastronomen werden sich von Anfang an scheuen, ihre Räume zur Verfügung zu stellen, weil sie befürchten, dass auch sie dann Opfer medialer Verunglimpfung werden.

Betrübte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
26.03.2025, 16:49
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ES GÄRT IN DER CDU

Liebe Community,

Etliche führende Mitglieder des CDU-Stadtverbandes Kühlungsborn haben wegen des Schulden-Coups von Friedrich Merz ihren Austritt aus der CDU erklärt:
https://www.cdu-kuehlungsborn.info/?fbclid=IwY2xjawJQwBtleHRuA2FlbQIxMQABHXZ0OKEqIOiGRERAYeFnt8Hd7K9qFlUJ31YDGHK2hYncNsiD3aM_kT3qVw_aem_fKokQpJOWBSAkDhFa83KxA

Ich habe großen Respekt vor diesem Schritt. Und ich hoffe, dass man in der CDU-Parteizentrale diesen Warnschuss hört. Sollten weitere CDU-Mitglieder öffentlichkeitswirksam diesem Vorbild folgen, wird die Parteiführung nicht mehr umhin können, auf ihre Parteibasis zuzugehen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
26.03.2025, 15:03
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ES GÄRT IN DER CDU

Liebe Community,

Etliche führende Mitglieder des CDU-Stadtverbandes Kühlungsborn haben wegen des Schulden-Coups von Friedrich Merz ihren Austritt aus der CDU erklärt:
https://www.cdu-kuehlungsborn.info/?fbclid=IwY2xjawJQwBtleHRuA2FlbQIxMQABHXZ0OKEqIOiGRERAYeFnt8Hd7K9qFlUJ31YDGHK2hYncNsiD3aM_kT3qVw_aem_fKokQpJOWBSAkDhFa83KxA
26.03.2025, 15:00
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IM GESTRÜPP DER JURISTISCHEN FEINHEITEN: FALSCHE WAHLVERSPRECHEN SIND KEINE STRAFBARE WÄHLERTÄUSCHUNG

Liebe Community,

Angesichts der Dreistigkeit, mit der CDU und CSU ihre Wahlversprechen der Brauchwasserversorgung anvertraut haben, ist die Frage aufgetaucht, ob Politiker, die die Menschen vor der Wahl vorsätzlich mit falschen Versprechungen hinter die Fichte führen, nicht nach § 108a StGB wegen Wählertäuschung bestraft werden können.

Ich muss darauf eine ernüchternde Antwort geben: Nein, eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift scheidet (leider) aus.

§ 108a StGB lautet wie folgt:

"Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Was bedeutet es also, dass jemand "bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt"? Dazu zwei Beispielsfälle:

Beispielsfall 1: Wähler W1, dessen Sehkraft nicht mehr ausreicht, um den Stimmzettel zu entziffern, möchte gerne die Partei "A" wählen. Sein Helfer veranlasst ihn jedoch, sein Kreuz bei Partei "B" zu machen, weil er W1 vortäuscht, dort, wo W1 sein Kreuz setze, stehe die Partei "A". Dann fallen Wille und Erklärung auseinander: W1 wollte eigentlich die A-Partei wählen, hat aber tatsächlich die B-Partei gewählt. W1 hat sich also bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung geirrt. In diesem Beispielsfall 1 wäre sein Helfer nach § 108a StGB strafbar, weil er diesen Irrtum durch Täuschung provoziert hat.

Beispielsfall 2: Partei C verspricht vor der Wahl, bestimmte Vorhaben umzusetzen oder zu verhindern. Wähler W2 wählt daraufhin im Vertrauen auf dieses Versprechen die Partei C. Die Partei C zeigt jedoch nach der Wahl, dass sie nie vorhatte, ihr Versprechen einzulösen. In diesem Fall hat W2 NICHT bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung geirrt. Im Zeitpunkt der Stimmabgabe fielen nämlich Wille und Erklärung NICHT auseinander. W2 hat die Partei C wählen wollen und auch tatsächlich die Partei C gewählt. Dass W2 dabei auf falsche Versprechungen hereingefallen ist, begründet lediglich einen unbeachtlichen Motivirrtum, dessen Herbeiführung keine Strafbarkeit nach § 108a StGB nach sich zieht.

Friedrich Merz wird für seinen Verrat an allen, die ihn gewählt haben, also nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
26.03.2025, 03:46
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Und eben auch noch einen Grammatikfehler 🙂
25.03.2025, 17:31
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Soeben habe ich noch zwei Tippfehler korrigiert 🙂
25.03.2025, 17:28
t.me/martinschwab/389
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DAS "WAHRHEITSMINISTERIUM" RÜCKT IMMER NÄHER

Liebe Community,

Um "Desinformation" zu bekämpfen, schlägt die SPD jetzt vor, "zuverlässige" Medien staatlich zu finanzieren. Das berichtet die "B.Z." am 24.3.2025:
https://www.bz-berlin.de/berlin/spd-zuverlaessige-medien-finanzieren

Wenn dieser Vorschlag Gesetz wird, darf man sehr gespannt sein, wie der Begriff "zuverlässig" definiert wird. Vermutlich erhofft sich die SPD eine Rechtsanwendung des Inhalts, dass "zuverlässig" jenes Medium ist, das brav die Losungen der Regierungsparteien und ihrer Repräsentanten verbreitet. Wenn sich diese Vision verwirklichen sollte (siehe dazu aber noch unten), wäre der Vorstoß der SPD nichts Geringeres als die Legalisierung von institutioneller Korruption in den Medien. Denn dann dürften sich Regierende und ihre Parteien die ihnen genehme Berichterstattung erkaufen - und das auch noch mit Steuergeld.

Nun unterhält die SPD bekanntlich eine eigene Medien-Holdinggesellschaft, unter deren Dach zahlreiche Lokalzeitungen vereint sind (unter anderem die "Neue Bestialische" - Verzeihung "Neue Westfälische" -, die in Bielefeld verbreitet wird). Wozu sollen jetzt partei- und regierungstreue Medien aus Steuermittel durchgefüttert werden? Geht der SPD-Medienholding etwa gerade das Geld aus?

Für die herrschende politische Kaste kann der Vorschlag der SPD, wenn er denn Gesetz werden sollte, zum Eigentor werden. Denn dann müssen Behörden und Gerichte jenen Medienportalen, denen die Förderung wegen "Unzuverlässigkeit" verweigert wird, begründen, warum jene Medienportale unzuverlässig sind. Wenn angebliche Desinformation der Grund für die Einordnung als "unzuverlässig" sein soll, kann das betroffene Medienportal den Nachweis antreten, dass es die Wahrheit berichtet hat.

Und mehr noch: Die Medienportale stehen zueinander im geschäftlichen Wettbewerb. Wenn der Staat also einzelnen Medien Förderung gewährt und anderen nicht, begründet dies einen staatlichen Eingriff in den Wettbewerb. Die Förderung des einen Mediums bedeutet zwangsläufig die Benachteiligung des anderen. Ein Medienportal, dem die Förderung verweigert wurde, kann daher, den Zuwendungsbescheid an ein von der Förderung begünstigtes Medienportal anfechten mit der Begründung, jenes Medienportal sei seinerseits unzuverlässig, weil es Desinformation verbreite.

Um das einmal auf ein konkretes Fallszenario herunterzubrechen: Angenommen, Alexander Wallasch, Auf1 TV, Demokratischer Widerstand, Epoch Times, multipolar, NiUS und Tichys Einblick (um nur einige exemplarisch herauszugreifen) beantragen die Förderung, und diese wird ihnen wegen "Unzuverlässigkeit" verweigert, während dem Tagesspiegel, dem SPIEGEL, dem "stern" und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (die sich allesamt in den vergangenen Jahren stramm auf Regierungslinie bewegt haben) Fördergelder bewilligt werden. Dann könnte z.B. Alexander Wallasch den an den Tagesspiegel gerichteten Fördergeldbescheid anfechten mit der Begründung, der Tagesspiegel habe in konkreten Artikeln nachweislich Desinformation verbreitet und sei daher in Wirklichkeit nicht zuverlässig, sodass Fördergelder an den Tagesspiegel den Wettbewerb rechtswidrig zum Nachteil von Alexander Wallasch verzerrten.

Auf diese gerichtlichen Auseinandersetzungen freue ich mich jetzt schon.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
25.03.2025, 17:15
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Soeben habe ich noch einen Interpunktionsfehler korrigiert 🙂
25.03.2025, 01:45
t.me/martinschwab/387
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FURCHTBARE JOURNALISTEN - HEUTE: ALJOSCHA HOEPFNER, ANDREA RÖPKE, JOHANN FRERICHS (TAZ)

Liebe Community,

Am vergangenen Wochenende habe ich an der Tagung der "Anwälte für Aufklärung", deren Mitglied ich bin, in Bad Zwischenahn teilgenommen. Die Vorträge und das anschließende Bürgerforum fanden nicht in Bad Zwischenahn selbst statt, sondern Godensholt, 13 km südwestlich von Bad Zwischenahn, und dort im Restaurant "Alter Erbkrug".

In eben diesem Restaurant haben in jüngerer Zeit mehrere Vorträge von prominenten Kritikern der aktuell herrschenden Politik stattgefunden. Grund genug für die taz, einen vor Niedertracht nur so triefenden Denunziationsartikel über dieses Restaurant und seine Betreiber in die Welt zu setzen:
https://taz.de/Rechtsextremer-Treffpunkt-auf-dem-Dorf/!6074616/

Die - zwar nicht offen ausgesprochene, aber unverhohlene - Botschaft dieses Artikels: Die Menschen mögen dieses Restaurant bitte in Zukunft meiden, da sich dort der Abschaum der Menschheit die Klinke in die Hand gebe. Unter den insgesamt 677 Wörtern dieses Artikels befindet sich 4-mal "Querdenken/Querdenker", 6-mal das berüchtigte V-Wort in verschiedenen Varianten und achtmal das Wort "rechts", und zwar immer in der Konnotation als politische Standortbestimmung (bei der Zählung habe ich die Überschrift und den Erläuterungstext zum Foto von dem Lokal mit eingerechnet). Also die gängige Feindbild-Rhetorik der vergangenen fünf Jahre. Mehr als das Nazi-Rechts-Rechts-Nazi-Gebrüll fällt den Autoren nicht ein. Der gesamte Artikel hat den intellektuellen Gehalt eines Gummiknüppels.

Und schon mit dem Framing in der Überschrift führen die Autoren ihre Leserschaft vorsätzlich in die Irre. Denn nichts in diesem Artikel kündet von Umsturzplänen. Was Kayvan Suofi Siavash aka Ken Jebsen seinem Publikum genau als Botschaft mitgegeben haben soll, wird in den zusammenhanglosen Zitaten in diesem Artikel nicht deutlich, und Kayvan selbst soll nicht genau gesagt haben, wie der "Rück", von dem er geredet haben soll, aussehen solle. Zu Markus Krall wird nur geschrieben, er habe "Verbindungen zur Terror-Gruppe um Prinz Reuß", die aber - auch in dem dazu verlinkten taz.-Artikel vom 4.3.2025 - nicht belegt werden. Wo sind sie denn also, die "Umsturzpläne" im "Alten Erbkrug"?

Der journalistische Mehrwert dieses Artikels ist gleich Null. Und der Artikel will auch gar nicht informieren. Er verfolgt vielmehr das Ziel, die Betreiber des Restaurants "Alter Erbkrug" zu diffamieren. Auf dass jeder Gastronom in diesem Lande die Botschaft vernehme: Wehe, Ihr stellt Regierungskritikern Eure Räumlichkeiten zur Verfügung. Sonst seid Ihr die nächsten, die wir diffamieren und - im schlimmsten Fall - geschäftlich ruinieren.

Den drei Autoren dieses Artikels spreche ich hiermit meine tief empfundene Verachtung aus. Und ich hoffe sehr, dass der Versuch der Autoren, den "Alten Erbkrug" in Godensholt in die Knie zu zwingen, gehörig nach hinten losgeht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
25.03.2025, 00:53
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PRINZ-REUSS-PROZESS - EINE RECHTLICHE EINORDNUNG

Liebe Community,

In einem aktuellen NiUS-Interview habe ich versucht, den bisherigen Inhalt des Frankfurter Prinz-Reuß-Prozesses auf der Grundlage der Vorschriften des materiellen Strafrechts zu bewerten:
https://www.nius.de/interview/news/phantomverbrechen-reichsbuerger-prozess-reuss/3b99fc4d-5e4c-488b-a937-51064066a98e

Wenn der Generalbundesanwalt uns allen Ernstes weismachen will, dass die Menschen, die auf der Anklagebank sitzen, selbst einen bewaffneten Überfall auf den Deutschen Bundestag vorhatten, muss er liefern. Bisher kam da herzlich wenig. Und der Prozess zieht sich jetzt schon seit zehn Monaten hin.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
24.03.2025, 22:31
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PRINZ-REUSS-PROZESS - EINE RECHTLICHE EINORDNUNG

Liebe Community,
24.03.2025, 22:26
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KRITISCHE FRAGEN AN DIE STAATSRECHTSLEHRE IN DEUTSCHLAND
TEIL 2
(Fortsetzung von Teil 1 👆)

3. Im Verwaltungsrecht – und um solches handelt es sich auch beim Infektionsschutzrecht – kennen wir den Unterschied zwischen Gefahr und Risiko. Eine Gefahr liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass es demnächst zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Schädigung von individuellen Rechtsgütern kommen wird. Die Abwehr solcher Gefahren ist kategorisch geboten. Ein Risiko liegt vor, wenn man solche Anhaltspunkte nicht nachweisen kann, aber nach Lage der Dinge befürchten muss, eine Gefahr nicht zu erkennen. Risikovorsorge bedarf stets einer Abwägung mit den individuellen Freiheitsrechten. Wenn man also daran glauben wollte, dass symptomlose Menschen vielleicht ansteckend sein könnten, musste man gleichwohl sorgsam reflektieren, welche Schäden es auslöst, wenn man gesunde Menschen einsperrt, ihre Geschäfte schließt, ihnen Masken aufsetzt und sie zum Testen und Impfen zwingt. Diese Unterscheidung zwischen Gefahr und Risiko wurde in der Corona-Zeit weitgehend eingeebnet.

4. Zum gesicherten Bestand verwaltungsrechtlicher Dogmatik gehört die Einsicht, dass die Zuweisung einer Aufgabe für sich gesehen noch keine Eingriffsbefugnis vermittelt. Nun hat aber die Rechtsprechung in der Corona-Zeit - ohne jeden Widerstand in weiten Teilen der Staatsrechtslehre – den folgenden Gedankengang vertreten: § 4 IfSG erhebe das RKI in den Stand der nationalen Infektionsschutzbehörde. Auf Verlautbarungen des RKI dürfe sich die Regierung daher verlassen. Dies mündet (a) in einen völlig unkontrollierten Beurteilungsspielraum der Exekutive und (b) in daraus abgeleitete unkontrollierte Eingriffsbefugnisse der Exekutive. Die „Das-RKI-hat-immer-recht“-Doktrin war der Kardinalfehler in der Corona-Rechtsprechung – widerspruchslos hingenommen durch weite Teile der Staatsrechtslehre.

5. Weite Teil der deutschen Staatsrechtslehre hielten es für völlig unbedenklich, einen Menschen zur Einwilligung in eine Impfung mit der Androhung zu drängen, er sei andernfalls raus aus dem gesellschaftlichen Leben oder gar raus aus dem Job. Eine Impfeinwilligung unter einem solchen Druck ist indes medizinrechtlich unwirksam.

6. Weite Teile der deutschen Staatsrechtslehre hielten es in Kenntnis möglicher Impfkomplikationen für völlig unbedenklich, Menschen gegen ihren Willen zu impfen mit der Begründung, der Nutzen überwiege das Risiko. Sie waren damit bereit, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu opfern, um das Leben und die Gesundheit von Menschen zu retten. Genau diesen Versuch, Leben gegen Leben abzuwägen, hat das BVerfG indes 2006 im bekannten Luftsicherheitsurteil für unzulässig erklärt.

7. Weite Teile der deutschen Staatsrechtslehre störte es nicht, dass die COVID-Injektionen bis Herbst 2022 lediglich bedingt zugelassen waren, mithin nach wie vor klinische Studien zu den Injektionen durchgeführt wurden, und die Menschen gleichwohl zur Duldung einer COVID-Injektion (Bundeswehr) oder zum Nachweis einer COVID-Injektion (Gesundheitswesen) verpflichtet oder durch 2G-Regeln zur Spritze gedrängt wurden.

Die Erosion der Grundrechte in der Corona-Zeit ist auch die Folge des Versagens der Staatsrechtslehre in Deutschland. Wären die Gelehrten des Verfassungsrechts geschlossen gegen die damaligen staatlichen Übergriffe aufgestanden, hätte dies den Regierenden erhebliche Schwierigkeiten bereitet, ihre repressive Politik aufrechtzuerhalten.

Zum Glück hat es unter den Staatsrechtslehrern in Deutschland auch rühmliche Ausnahmen gegeben, die diesen allgemeinen Trend nicht mitgetragen haben. Aber leider waren es Ausnahmen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
22.03.2025, 02:52
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KRITISCHE FRAGEN AN DIE STAATSRECHTSLEHRE IN DEUTSCHLAND
TEIL 1

Liebe Community,

In diesem Blog-Beitrag vom 18.3.2025
https://indikativ.jetzt/grundrechtsverstandnis-kunftiger-juristen/
setzt sich Jürgen Müller kritisch mit dem medialen Auftritt von Prof. Dr. Stefan Huster auseinander, Stefan Huster ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

Ich hatte Stefan Huster in meiner Zeit in Heidelberg noch als liberalen Verfassungsrechtler kennen und schätzen gelernt. Seinen Äußerungen zur Corona-Krise kann ich indes nichts Positives abgewinnen. Schlimm fand ich namentlich sein Plädoyer für eine allgemeine COVID-Impfpflicht in seinem taz-Beitrag vom 6.2.2022: "Impfung oder Lockdown".

Jürgen Müller zeigt auf, dass Stefan Huster seine Kritiker nicht nur blockiert, sondern auch verhöhnt. Jürgen Müller wird von ihm als "unentdecktes verfassungsrechtliches Genie" verspottet – als wollte Stefan Huster sagen: Mit Leuten, die nicht über eine akademische Lehrbefugnis für Staats- und Verfassungsrecht verfügen, unterhalte ich mich gar nicht erst.

Dann schauen wir doch einmal, was habilitierte Staatsrechtslehrer in der Corona-Zeit so von sich gegeben haben! Stefan Huster hatte in besagtem taz-Beitrag selbst gefordert. Ungeimpfte sollten bei Engpässen im Gesundheitswesen notfalls ohne medizinische Versorgung bleiben. Andere forderten, dass Impfverweigerer das Haus nicht mehr verlassen dürften (Prof. Dr. Ulrich Battis, RND vom 22.11.2021) und notfalls von der Polizei zur Zwangsimpfung vorgeführt werden müssten (Prof. Dr. Christian Graf Pestalozza, RND vom 16.11.2021). Ihren Krankenversicherungsschutz sollten sie ebenfalls verlieren (Prof. Dr. Franz Mayer, RND vom 22.11.2021).

Das ist alles unfassbarer Stuss. Auch mit – und trotz – akademischer Lehrbefugnis im Staats- und Verfassungsrecht.

In der Corona-Zeit hat die deutsche Staatsrechtslehre in weiten Teilen keine gute Figur abgegeben. Ihre bedeutendsten Fehler:

1. Kritiker, vor allem Kritiker der Impfpflicht, wurden, auch von deutschen Staatsrechtslehrern, mit ihren Sorgen und Bedenken nicht einmal angehört, geschweige denn ernst genommen. Das rechtliche Gehör repräsentiert in einem Rechtsstaat aber eine Fundamentalgewährleistung. Von habilitierten Juristen darf man erwarten, dass sie sich alle Seiten anhören und nicht auf mediale Feindbild-Rhetorik gegen Andersdenkende hereinfallen.

2. Das menschenverachtende Narrativ, dass es keine gesunden, sondern nur noch potentiell symptomlos kranke Menschen gab, wurde kritiklos übernommen. Dabei wurde nicht erkannt, dass es gegen Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG verstößt, wenn der Mensch auf den Status einer Virenschleuder reduziert und damit zum Objekt geradezu beliebiger staatlicher Übergriffe degradiert wird.

weiter 👇 Teil 2
22.03.2025, 02:52
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Fundstück auf X. 😂
22.03.2025, 01:16
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22.03.2025, 01:02
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Das Finanzamt kann nicht rechnen

100% der Betriebsprüfungen sind falsch und das zu 100%. Das ist die Erkenntnis, die ich in Zusammenarbeit mit Fiscal Forensic gewonnen habe, indem wir seit zwei Jahrzehnten den Betriebsprüfungen eine eigene Kalkulationssoftware entgegenhalten. Die Kalkulationsmethoden der Finanzämter sind unzureichend und es werden viele Fehler gemacht. Über meine Erfahrungen berichte ich in der

🖋 Epoch Times

Weitere Informationen finden sich auf meiner 👉🏻 Homepage.

@RAStBChrisMoser
21.03.2025, 14:47
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WER TRAUT SICH, IHM DIE WAHRHEIT ZU SAGEN? 🙂
19.03.2025, 15:04
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NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS

Liebe Community,

In einer von Roland Tichy moderierten Runde, in die ich heute kurzfristig eingeladen wurde, wird der heutige Katastrophen-Beschluss im Deutschen Bundestag diskutiert:
https://www.youtube.com/live/cZpOjrzaeuw

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
18.03.2025, 23:03
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WICHTIGES UPDATE AUF DER FACEBOOK-SEITE VON MICHAEL CZYBIK
(vor ca. einer Stunde gepostet)
·
Ich war heute morgen 18.03.2025 / 11:45 Uhr bei der Friedhofsverwaltung und dem Krematorium der Stadt Wetzlar, man teilte mir mit, daß das Rathaus angerufen hat, weil mein Post "der gestapelten Särge" auch dort sehr große Wellen geschlagen hat und wollte wissen, ob die behauptete "Schwurbler-Geschichte des ortsansässigen Bestatters mit den gestapelten Särgen stimmen würde.

Zumal ich zuvor niemals erwähnt habe, wo ich die Stapel gesehen oder zur anderer Zeit keine Stapel gesehen habe. Auch habe ich niemals Gründe dafür benannt, warum diese da sind oder nicht da waren!

Das Krematorium der Stadt Wetzlar hat nun dem Rathaus gegenüber bestätigt, daß in "letzter" Zeit wohl stark und länger gestapelt werden mußte, weil verstärkt eingeliefert wurde! Warum auch immer verstärkt eingeliefert wurde, ist hier auch völlig belanglos und steht hier nicht zur Diskussion!

Vor kurzem hat das Krematorium die Arbeitszeiten von 16 Uhr auf 18 Uhr erhöht und zum Schluß auf 22 Uhr hochgesetzt, um die Kremationskapazität zu verdoppeln, um der immer weiter wachsenden Stapel Herr zu werden.

Und wer hier weiter an eine "Schwurbler"-Geschichte glaubt, kann gerne selbst 1. Hand Quellenforschung betreiben, so wie es das Rathaus der Stadt Wetzlar gemacht hat!

An meiner gemachten Aussage ist nichts zu revidieren, die Stapel waren da und wurden nun im Schichtbetrieb vorerst abgebaut!
Aktuell ist nun wieder "normal" Zustand und ausreichend Platz für Einlieferungen vorhanden.

Und einjeder, der hier nun ohne vorher echte Quellen konsultiert hat und nicht nachgedachten Blödsinn kommentieren möchte, sei angehalten sich stark zurückzuhalten und vorher erst einmal selber an richtiger Stelle nachprüfen, wie viel von meiner Beobachtung war ist. Das gilt für beide Beobachtungen, die ich gemacht habe.

Zu den von den bösartigen Kommentatoren oft reklamierten fehlenden "Beweisfotos" sei nur gesagt, daß wenn ich das fotografiert und online gestellt hätte, ich meinen Betrieb anschließend hätte schließen können, weil das erstens mehr als "pietätlos" und unanstängig wäre und zweitens von der Verwaltung starkt abgetraft werden würde, das ist mehr als verboten. Und das Krematorium würde erkennen, wo die Aufnahmen entstanden sind!

Und eins sei hier noch weiter gesagt, einige der Kommentatoren meiner letzten beiden Beiträge, möchte ich gerne niemals als Auftraggeber eines Sterbefalles bei mir wissen, da gibt es andere Bestatter, da sind Sie wesentlich besser aufgehoben!

Ich bin für die anständigen Menschen da, die wirklich in Not sind und meine Hilfe brauchen.
Mit freundlichen Grüßen

Bestattungen Michael Czybik
18.03.2025, 16:57
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DIESEN FACEBOOK-POST HAT DER BESTATTER MICHAEL CZYBIK VON SEINER FACEBOOK-SEITE ENTFERNT...
... weil sein Text offenbar Reaktionen ausgelöst hat, die, wie Herr Czybik auf Facebook schreibt, seinen "Grundglauben an die Menschheit erschüttert hat".

Welche Reaktionen das waren, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann nur vermuten, dass es entweder Hasskommentare von Menschen waren, die unverdrossen an die Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-Injektionen glauben, oder pietätloses Triumphgeheul von Menschen, die sich gegen die Spritze entschieden haben und sich jetzt an der - vermuteten - impfbedingten Übersterblichkeit ergötzen.

Dabei hat Herr Czybik nur seine Beobachtungen geteilt und selbst keinerlei Schlussfolgerungen suggeriert.

Wann werden wir uns in diesem Land jemals wieder gegenseitig in die Augen sehen können?
18.03.2025, 16:52
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VOR GENAU FÜNF JAHREN: DIE GROSSE PANIK-OFFENSIVE

Liebe Community,

Am 18. März 2020 ereignete sich Folgendes:
- Angela Merkel hielt ihre vielbeachtete Lockdown-Fernsehansprache.
- Christian Drosten wies im NDR-Podcast "Coronavirus Update Nr. 16" die Kritik von Wolfgang Wodarg zurück
- Es begann ein orchestrierter medialer Shitstorm gegen den prominenten Kritiker Wolfgang Wodarg: Zahlreiche Artikel gerade zwischen dem 18. und dem 20.3.2020 hatten die Diffamierung von Wolfgang Wodarg zum Gegenstand. Zwölf davon habe ich in meinem Diskussionspapier "Meinungsfreiheit und wissenschaftlicher Diskurs in der Corona-Krise", abrufbar auf dem Portal "clubderklarenworte", näher besprochen.
- In der Nacht zum 19.3.2020 entstanden die "Bilder aus Bergamo", die dann über die Fernsehbildschirme flimmerten.

Wer nun mutmaßt, diese zeitlich und inhaltlich zueinander passenden Ereignisse seien damals gezielt koordiniert worden, ist natürlich ein ganz böser Verschwörungstheoretiker.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
18.03.2025, 07:36
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OFFENER BRIEF GEGEN DIE ANGESTREBTE ÄNDERUNG DES GRUNDGESETZES

Liebe Community,

Auf "X" hat meine sehr geschätzte Kollegin Henrieke Stahl, Professorin für Slavistik an der Universität Trier, einen Offenen Brief veröffentlicht, den sie verfasst hat und den mehrere andere Personen, darunter ich selbst, mit unterzeichnet haben:
https://x.com/StahlHenrieke/status/1901383564362752289

Was Union, SPD und Grüne hier vorhaben und - mit ihrem Stimmengewicht im alten, längst aufgelösten Bundestag - noch in letzter Minute durchdrücken wollen, ist eine Katastrophe für unser Land. Warum das so ist, ist in dem Offenen Brief im Einzelnen aufgelistet.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
17.03.2025, 02:48
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OFFENER BRIEF GEGEN DIE ANGESTREBTE ÄNDERUNG DES GRUNDGESETZES

Liebe Community,

Auf "X" hat meine sehr geschätzte Kollegin Henrieke Stahl, Professorin für Slavistik an der Universität Trier, einen Offenen Brief veröffentlicht, den sie verfasst hat und den mehrere andere Personen, darunter ich selbst, mit unterzeichnet haben:
https://x.com/StahlHenrieke/status/1901383564362752289
17.03.2025, 02:45
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VOR KNAPP VIER JAHREN AN EINER SCHULE IN OSTWESTFALEN-LIPPE

Liebe Community,

Beim Aufräumen meines Mailpostfachs bin ich auf die Zuschrift der Mutter eines schulpflichtigen Kindes in meiner Region gestoßen, die sich mithilfe eines meiner Musterschreiben gegen die Testpflicht an der Schule ihres Sohnes gewehrt hatte.

Auf Trinkstärke reduziert lautete die Antwort des Schulleiters: "Ich führe hier nur meine Befehle aus, Sie haben gefälligst ebenso zu gehorchen, und wenn Sie sich beschweren wollen, dann schreiben Sie doch einfach der Bezirksregierung!"

Ich habe aus der Corona-Zeit reihenweise Mails verzweifelter Eltern archiviert. Als Zeitzeugnis für den menschenverachtenden Umgang, der mit unseren Kindern geübt wurde.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
16.03.2025, 21:59
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EIN WEITERES BEISPIEL FÜR DIE VERLOGENHEIT DER KLIMA-APOKALYPTIKER

Liebe Community,

Wozu um alles in der Welt brauchen wir eine Autobahn durch den brasilianischen Regenwald? Um den voraussichtlich 50.000 Delegierten des Klimagipfels im November 2025 die Reise vom Flughafen zum Tagungsort bequem zu machen! Keine Satire! Steht so in diesem Artikel:
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_100637990/brasilien-baut-fuer-klimagipfel-cop30-autobahn-durch-waldschutzgebiet.html

Aber keine Sorge: Ein Fahrradweg wird gleich mit gebaut. Das gleicht dann die Emissionen wieder aus, die die eingeflogenen Delegierten mit ihren Jets soeben verursacht haben. Vielleicht lassen sich ja dann einige Delegierte, um ihr Gewissen zu beruhigen, mit der Fahrrad-Rikscha zum Tagungsort transportieren (Achtung, das ist jetzt Satire!).

So viel Unsinn kann man sich gar nicht ausdenken. Die Realität übertrifft die Grenzen jeder nur denkbaren menschlichen Phantasie.

Naturverbundene Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
16.03.2025, 09:40
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KEINERLEI SELBSTREFLEXION BEI DER POLIZEI

Liebe Community,

Soeben habe ich mir ein Video angesehen, das Markus Langemann mit Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, geführt hat:
https://www.youtube.com/watch?v=05c0h9MP_1c

Marks Langemann stellt in diesem Interview sehr kritische Fragen an Rainer Wendt betreffend das überharte Vorgehen der Polizei auf Corona-Demonstrationen. Im Kern antwortet Rainer Wendt Folgendes:
- Die Polizei hat nur die Befehle der politischen Führung ausgeführt.
- Die Demonstranten hätten ja die Chance gehabt, sich vorher freiwillig zu entfernen.
- Die Gerichte haben im Nachhinein die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens bestätigt.
- Die Polizei ist insgesamt angemessen vorgegangen. Sie hat die geltenden Vorschriften akkurat ausgeführt.
- Bilder von staatlichem Polizeizwang seien nie schön, aber das sei nun einmal geltendes Recht.
Ich empfehle, das 10-minütige Video im Original anzusehen, spreche aber sogleich einen Warnhinweis aus: Das Ansehen dieses Videos kann Brechreiz auslösen! Ich bin fassungslos angesichts dieser totalen Selbstgefälligkeit, mit der Rainer Wendt die polizeilichen Übergriffe in der Corona-Zeit zu rechtfertigen versucht.

Hat Rainer Wendt einmal den Bericht des damaligen UN-Sonderbeauftragten für Folter, Nils Melzer, zur Polizeigewalt auf Corona-Demonstrationen gelesen?

Frustrierte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
16.03.2025, 04:25
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NACHDENKLICHE UND LESENSWERTE ZEILEN VON EINEM ARZT AUS NRW

Liebe Community,

In meinen Prozessberichten der vergangenen Tage hatte ich die juristische Jagd auf kritische Ärzte geschildert - anhand zweier Beispielsfälle, in denen ich selbst als Prozessbevollmächtigter beteiligt war.

Am 9.3.2025 hat der Düsseldorfer Arzt Ralf Tillenburg (der in seiner Praxis viele Geschädigte der COVID-Injektionen behandelt) in einem Beitrag auf seiner Internetseite die Frage gestellt, ob die ärztliche Berufsordnung überhaupt noch sinnvoll ist:
https://ralf-tillenburg.de/post/berufsordnung-sinnvoll

Seine (aus meiner Sicht leider zutreffende) Kernthese: Die Ärztekammern gehen gegen offensichtliche Verstöße linientreuer Kollegen gegen die Berufsordnung nicht vor, drangsalieren aber kritische Geister unter den Ärzten.

Seine Schlussfolgerung: Die Berufsordnung sei ersatzlos zu streichen. Denn was nützten die besten Vorschriften, wenn sie nicht durchgesetzt werden?

Ich selbst bevorzuge demgegenüber eine andere Schlussfolgerung: Wenn das Problem nicht die Vorschriften sind, sondern deren Anwender, müssen wir nicht die Vorschriften abschaffen, sondern deren Anwender austauschen. Im Klartext: Die Ärztekammern müssen aufgelöst werden, und die gesamte Berufsaufsicht über Ärzte ist neu zu organisieren. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass nicht länger versucht wird, andere als die schulmedizinischen Diagnostik- und Therapieansätze mithilfe des Aufsichtsrechts aus dem Markt zu drängen. Ich gehöre wohlgemerkt nicht zu der Fraktion, die die (durchaus verbreitete) Dämonisierung der Schulmedizin gutheißt. Aber die Schulmedizin darf auch keinen Alleingeltungsanspruch erheben.

Alle Akteure des Gesundheitswesens müssen sich der Vorstellung öffnen, dass der Mensch kein DIN-genormtes und TÜV-geprüftes Industrieprodukt ist. So unterschiedlich die Menschen sind, so unterschiedlich reagieret ihr Körper auf medizinische Intervention. Je vielfältigere Möglichkeiten der Heilung den Patienten angeboten werden, desto größer ist die Aussicht, dass jeder Patient das jeweils für sich selbst Passende findet.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
15.03.2025, 18:21
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Und hier ebenso! 🙂
15.03.2025, 01:44
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Einen Tippfehler habe ich eben noch gesehen und korrigiert. 🙂
15.03.2025, 01:41
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KRITISCHE ÄRZTE SIND UNERWÜNSCHT – LANDGERICHT NÜRNBERG-FÜRTH
TEIL 3

Liebe Community,

Noch ein Nachtrag: Ich bin noch eine Antwort auf die Frage schuldig, warum ich von diesem Verfahren nicht schon im vergangenen November berichtet habe.

Die Antwort ergibt sich aus Teil 2 meines Berichts: Die mündlichen Urteilsgründe hatten sich für mich so angehört, als habe das Gericht den Vorwurf, meine Mandanten habe Falschinformationen zu den COVID-Injektionen verbreitet, fallengelassen. Die entsprechenden Beweisanträge waren abgelehnt worden, und in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht nur noch das aus seiner Sicht respektlose Verhalten meiner Mandantin gegenüber den Patientinnen thematisiert.

Ich war nun sehr gespannt, wie das Gericht seine Ansicht begründen würde, wie aus "unfreundlich + fachlich falsch = 35.000 Euro" nunmehr "unfreundlich = 35.000 Euro" werden konnte. Denn das Gericht hatte im schriftlichen Verfahren zunächst eine Geldbuße in eben dieser Höhe verhängt; dagegen hatte meine Mandantin aber Einspruch erhoben und Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Nun war der Vorwurf fachlich falschen ärztlichen Rates aber in der Hauptverhandlung nicht weiterverfolgt worden. Wie wollte also das Gericht begründen, dass es trotzdem bei 35.000 Euro bleibt?

Hätte ich mich vorher in der Öffentlichkeit zu diesem Verfahren geäußert, hätte ich daher dem Gericht die Chance gegeben, die Bemessung der Höhe der Geldbuße irgendwie "wasserdicht" zu formulieren, sich die Begründung also so zurechtzubiegen, dass sie in der nächsten Instanz hält. Diese Chance wollte ich dem Gericht nicht geben. Und so, wie das Gericht die Höhe der Geldbuße begründet, kann diese in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben. Wenn das Gericht meiner Mandantin vorwarf, sie habe Dinge geäußert, die medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbar sind, hätte es meinem Sachvortrag zu ihren medizinischen Äußerungen nachgehen müssen.

Und ja, es wird eine nächste Instanz geben! Ich habe gestern im Namen meiner Mandantin Berufung eingelegt. Und in der Berufungsbegründung werde ich nicht nur die Höhe der Geldbuße thematisieren, sondern auch die Frage aufwerfen, ob meine Mandantin überhaupt ihre ärztlichen Berufspflichten verletzt hat.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
15.03.2025, 01:38
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KRITISCHE ÄRZTE SIND UNERWÜNSCHT – LANDGERICHT NÜRNBERG-FÜRTH
TEIL 2
(Fortsetzung von Teil 1 👆)

Das Gericht listet zunächst die aus seiner Sicht einschlägigen Vorschriften der Berufsordnung (BO) für die Ärzte Bayerns auf: Ein Arzt hat seine Berufsausübung am Wohl des Patienten auszurichten (§ 2 Abs. 2), seinen ärztlichen Rat am anerkannten Standard der medizinischen Erkenntnisse auszurichten (§ 2 Abs. 3), die für seine Berufsausübung geltenden Vorschriften zu beachten (§ 2 Abs. 5), Persönlichkeit und Würde des Patienten zu beachten und das Recht des Patienten zu respektieren, angebotene Behandlungen abzulehnen (§ 7 Abs. 1).

Anschließend gibt sich das Gericht noch nicht einmal Mühe, die aus seiner Sicht berufsrechtswidrigen Verhaltensweisen meiner Mandantin exakt jeweils einer dieser Vorschriften zuzuordnen. Selten habe ich einen so chaotischen juristischen Text gelesen.

Das Gericht legte meiner Mandantin zur Last, sich über die FFP2-Maskenpflicht hinweggesetzt zu haben, die nach der damals geltenden bayerischen Corona-Verordnung in Arztpraxen vorgeschrieben war. Ich hatte Sachverständigenbeweis zur Wirkungslosigkeit und Schädlichkeit von Masken angeboten und zur Begründung u.a. ausführlich aus den RKI-Protokollen zitiert, um den Nachweis zu führen, dass die Maskenpflicht gegen höherrangiges Recht verstieß. Diesen Beweisantrag hatte das Gericht abgelehnt. Meine diesbezüglichen Einwände werden in den Urteilsgründen nicht mehr aufgegriffen.

Ferner hatte ich Beweis angeboten zur Tatsache, dass
- die COVID-Injektionen zur sog. Immuntoleranz führen und damit die Entstehung von Autoimmunerkrankungen begünstigen,
- das Paul-Ehrlich-Institut 240 möglichen Komplikationen nach COVID-Injektion nachgeht (ich hatte in der Hauptverhandlung zudem auszugsweise aus einem PEI-Sicherheitsbericht zitiert, wonach es Verdachtsmeldungen auch bei Säuglingen und Kleinstkindern gab),
- dass die Spike-Proteine, die der menschliche Körper nach einer COVID-Impfung bildet, vom Körper des Geimpften an die Außenwelt abgegeben werden (sog. Shedding)

Zudem hatte ich Studien vorgelegt, wonach
- Kinder und Jugendliche nach COVID-Injektion einem erhöhten Risiko einer Herzmuskelentzündung ausgesetzt sind
- und bei Kindern und Jugendlichen, die diese Krankheit getroffen hatte, auch ein halbes Jahr nach der Injektion noch eine erhöhte Kontrastmittelanreicherung gefunden wurde (was auf eine längere Persistenz dieser Erkrankung hindeutet).

Alle Beweisanträge waren mit der Begründung abgelehnt worden, dass es auf sie nicht ankomme. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde allein der aus Sicht des Gerichts respektlose Umgang meiner Mandantin mit den Patientinnen gerügt. Und jetzt lese ich dann aber in den schriftlichen Urteilsgründen, meine Mandantin hätte Ihre Meinung zu den COVID-Injektionen gefälligst für sich behalten sollen, und strafschärfend wurde in Ansatz gebracht, dass meine Mandantin keine Unrechtseinsicht habe: „Sie hat sich als ebenso überzeugte wie vehemente Impf- und Maskengegnerin erwiesen.“

Sowohl meine Mandantin als auch ich selbst sind davon überzeugt, dass die Patientinnen die Wahrheit über die Spritzen nicht vertragen haben und daraus den Vorwurf der Respektlosigkeit ableiten. Aber wie dem auch sei: Wenn das Gericht meiner Mandantin medizinische Falschinformationen vorwerfen wollte, hätte es meinen Beweisanträgen nachgehen müssen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
15.03.2025, 01:27
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KRITISCHE ÄRZTE SIND UNERWÜNSCHT – LANDGERICHT NÜRNBERG-FÜRTH
TEIL 1

Liebe Community,

Leider muss ich heute zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit von einem Misserfolg vor Gericht berichten. Das Verfahren, das meinem heutigen Bericht zugrunde liegt, fand bereits im November 2024 vor dem LG Nürnberg-Fürth statt. Das schriftlich begründete Urteil wurde mir aber erst am 6.3.2025 zugestellt. Und wie gleich zu zeigen sein wird, gebot es das Interesse meiner Mandantin, mich erst jetzt öffentlich zu diesem Urteil zu äußern.

Worum ging es? Meine Mandantin ist Ärztin mit eigener Praxis in Mittelfranken. Die Ärztekammer hatte gegen sie die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens wegen dreier angeblicher Verletzungen der ärztlichen Berufspflicht beantragt. In allen drei Fällen habe sie ihre jeweiligen Patientinnen unachtsam und respektlos behandelt, und in zwei der drei Fälle habe sie ihren Patientinnen außerdem falsche Informationen über die COVID-Injektionen erteilt. Beim dritten, hier nicht weiter interessierenden Fall war ein Abrechnungsstreit eskaliert; da ging es also gar nicht mehr um medizinische Sachfragen.

Die beide Fälle, die ich hier etwas näher beleuchte, hatten sich in der Praxis meiner Mandantin abgespielt. Der genaue Hergang der dort jeweils geführten Kommunikation wurde von den Patientinnen einerseits und meiner Mandantin andererseits in einigen in meinen Augen wichtigen Punkten unterschiedlich dargestellt; das Gericht glaubte aber jeweils den Angaben der Patientinnen, die als Zeuginnen geladen waren und ausgesagt hatten. Das Gericht war daher davon überzeugt, dass meine Mandantin ihre Patientinnen tatsächlich unachtsam und respektlos behandelt hatte.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass meine Mandantin nicht unachtsam oder respektlos war, sondern unbequeme Wahrheiten über die Injektionen ausgesprochen hatte. Ich lege meinem nachfolgenden Bericht die – aus meiner Sicht glaubhafte – Darstellung des Sachverhalts durch meine Mandantin zugrunde.

Im ersten Fall war eine Mutter mit ihrer damals neunjährigen Tochter in der Praxis meiner Mandantin erschienen. Meine Mandantin forderte beide zunächst auf, die Masken abzunehmen (was diese aber nur ganz kurz taten; dann setzten sie die Masken wieder auf). Sie hatte kurz zuvor der Mutter davon abgeraten, der Tochter eine COVID-Injektion verabreichen zu lassen. Als die Mutter ihr sodann berichtete, dass sie die Tochter einen Tag zuvor trotzdem einer solchen Injektion unterzogen hatte, erschrak meine Mandantin sehr und äußerte gegenüber der Tochter, dass sie an dieser Injektion auch sterben könne.

Im zweiten Fall war eine Mutter zusammen mit ihrem damals einjährigen Sohn. in der Praxis meiner Mandantin erschienen. Dieser hatte im Urlaub unvermittelt einen starken Hautausschlag bekommen. Als meine Mandantin erfuhr, dass die Mutter während der Stillzeit ihres Sohnes und danach noch einmal während ihrer zweiten Schwangerschaft jeweils eine COVID-Injektion erhalten hatte, war sie entsetzt und äußerte gegenüber der Mutter, dass sie damit dem Immunsystem ihres Sohnes keinen Gefallen getan habe und dass der Hautausschlag des Sohnes mit der Injektion im Zusammenhang stehen könne. In diesem Zusammenhang äußerte meine Mandantin, sie sei nach jedem Praxisarbeitstag erschöpft, weil sie den Spike-Proteinen ihrer Patienten mit COVID-Injektion ausgesetzt sei; sie könne das nur durch die Einnahme einer Lösung aus Vitamin C, Vitamin D und Zink kompensieren. Sie verabreichte dem Sohn Globuli, wobei strittig blieb, ob dies mit oder ohne das Einverständnis der Mutter geschah.

Das Gericht verurteilte meine Mandantin zu einer Geldbuße von 35.000 (!!) Euro. Zu den Gründen – und wie ich diese bewerte – siehe sogleich Teil 2 👇.
15.03.2025, 01:26
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LABORHYPOTHESE - HERAUSFORDERUNGEN FÜR DEN ANWALTLICHEN SACHVORTRAG
TEIL 2
(Fortsetzung von Teil 1 👆)

2. "Wenn das Virus aus einem Labor kam, hat die Bundesregierung diese Information zu unserem Schutz zurückgehalten, damit wir nicht in Panik geraten".

EINWÄNDE:

- Die gesamte mediale Berichterstattung war von Anfang an auf Angsterzeugung ausgelegt. Und dies auf Veranlassung und mit Billigung der Bundesregierung. Im sog. Panik-Papier des Bundesinnenministeriums, das im März 2020 angefertigt wurde, wurde die maximale Angsterzeugung als Strategie der Wahl für die Risikokommunikation ausgegeben. Und es sei an den Ausspruch von Karl Lauterbach erinnert: „80% unseres Erfolgs waren die Horrorbilder aus Italien". Es kann also keine Rede von sein, dass die Bundesregierung die Menschen vor übertriebenen Ängsten schützen wollte. Vielmehr ist genau das Gegenteil der Fall.

- Die Politik hat mit den Corona-Maßnahmen eine "Lösung" für ein selbst geschaffenes Problem präsentiert. Denn auch Deutschland beteiligt sich an der Biowaffenforschung (sog- Gain-of-Function-Forschung). Es wäre stattdessen schon seit Langem ihre Aufgabe gewesen, sich für eine weltweite Ächtung von Biowaffen einzusetzen. Und wenn es stimmte, dass SARS CoV-2 aus dem Labor stammt, hätte gerade die Corona-Krise nachdrücklich Anlass bereitet, einen solchen Einsatz zu forcieren, statt das Problem der Biowaffenforschung beharrlich zu vertuschen. Indem sie dies gleichwohl versucht, macht sie sich, auch betreffend die medizinischen Grundlagen der Pandemie-Erzählung und der daraus abgeleiteten Maßnahmen, unglaubwürdig.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
14.03.2025, 07:01
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TEIL 1

Liebe Community,

Da mir gerade erst am vergangenen Dienstag in einer Strafsache mit Corona-Bezug seitens der Vorsitzenden Richterin wieder die "Bilder aus Bergamo" aufs Butterbrot geschmiert wurden, frage ich mich, welche Schlüsse die Aufklärungsbewegung für ihr weiteres Vorgehen aus der Nachricht ziehen sollte, dass die Bundesregierung einen Bericht des Bundesnachrichtendienstes über den Ursprung von SARS CoV-2 monatelang unter Verschluss gehalten hat.

Auf den ersten Blick löst diese Nachricht das Gefühl der Selbstbestätigung aus: Wieder eine Verschwörungstheorie, die wahr wird. Ein Brief der üblichen Verdächtigen, darunter Christian Drosten, an die Herausgeberschaft der Zeitschrift "The Lancet" vom 7.3.2020
https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(20)30418-9/fulltext
hatte die Labor-Hypothese bekanntlich noch als Verschwörungstheorie abgetan. Und jetzt scheint da ja doch etwas dran zu sein.

Und trotzdem müssen wir aufpassen - gerade auch beim Umgang mit dieser Nachricht im Kontext von Rechtsstreitigkeiten. Denn es droht jetzt ein neues Narrativ, das ich im Folgenden als Szenario skizzieren werde, um sogleich die Einwände zu formulieren, die wir dagegenhalten müssen:

1. "Gerade weil es sich um ein Labor-Virus handelte, war es so gefährlich und waren die Maßnahmen gerechtfertigt".

EINWÄNDE:
- Wenn das die Rechtfertigung der Maßnahmen war: Warum hat man uns das früher nicht gesagt? (siehe dazu weiter unter Punkt 2.)

- Christian Drosten wurde uns als der große Corona-Erklärer präsentiert. Er hat Zweifel am natürlichen Ursprung von SARS CoV-2 damals als Verschwörungstheorie abgetan. Was sollen wir ihm denn jetzt noch glauben? Und was sollen wir der Bundesregierung noch glauben, die er die ganze Zeit über beraten hat?

- Gerade wenn die Bundesregierung von so einer hohen Gefahr durch das Virus ausging, wäre es doch erst recht geboten gewesen, konsequent epidemiologische Daten zu erheben. Das ist aber nicht geschehen, wie insbesondere die Sachverständigenkommission zur Evaluierung der Corona-Maßnahmen, die auf der Grundlage von § 5 Abs. 9 IfSG eingerichtet wurde, in ihrem Abschlussbericht vom 30.6.2022 beanstandet hat.

- Die Daten, die man offiziellen Quellen entnehmen kann, unter anderem die Berichte der Arbeitsgruppe Influenza beim RKI, belegen, dass von der öffentlich proklamierten Gefahr von Millionen Intensivpatienten und Hunderttausenden Toten niemals auch im Ansatz die Rede sein konnte.

- Viren kommen ohne einen lebenden Wirt nicht aus, wenn sie sich vermehren wollen. Je tödlicher ein Virus ist, desto schwächer ist seine Chance, dass es sich weit ausbreitet. In einem Rechtsstreit muss dies unter Beweisantritt vorgetragen werden; es müssen hierzu geeignete Sachverständige angehört werden.
weiter 👇 Teil 2
14.03.2025, 07:01
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LABORHYPOTHESE - HERAUSFORDERUNGEN FÜR DEN ANWALTLICHEN SACHVORTRAG

Liebe Community,

Da mir gerade erst am vergangenen Dienstag in einer Strafsache mit Corona-Bezug seitens der Vorsitzenden Richterin wieder die "Bilder aus Bergamo" aufs Butterbrot geschmiert wurden, frage ich mich, welche Schlüsse die Aufklärungsbewegung für ihr weiteres Vorgehen aus der Nachricht ziehen sollte, dass die Bundesregierung einen Bericht des Bundesnachrichtendienstes über den Ursprung von SARS CoV-2 monatelang unter Verschluss gehalten hat.

Auf den ersten Blick löst diese Nachricht das Gefühl der Selbstbestätigung aus: Wieder eine Verschwörungstheorie, die wahr wird. Ein Brief der üblichen Verdächtigen, darunter Christian Drosten, an die Herausgeberschaft der Zeitschrift "The Lancet" vom 7.3.2020
https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(20)30418-9/fulltext
hatte die Labor-Hypothese bekanntlich noch als Verschwörungstheorie abgetan. Und jetzt scheint da ja doch etwas dran zu sein.

Und trotzdem müssen wir aufpassen - gerade auch beim Umgang mit dieser Nachricht im Kontext von Rechtsstreitigkeiten. Denn es droht jetzt ein neues Narrativ, das ich im Folgenden als Szenario skizzieren werde, um sogleich die Einwände zu formulieren, die wir dagegenhalten müssen:

1. "Gerade weil es sich um ein Labor-Virus handelte, war es so gefährlich und waren die Maßnahmen gerechtfertigt".
EINWÄNDE:
- Wenn das die Rechtfertigung der Maßnahmen war: Warum hat man uns das früher nicht gesagt? (siehe dazu weiter unter Punkt 2.)
- Christian Drosten wurde uns als der große Corona-Erklärer präsentiert. Er hat Zweifel am natürlichen Ursprung von SARS CoV-2 damals als Verschwörungstheorie abgetan. Was sollen wir ihm denn jetzt noch glauben? Und was sollen wir der Bundesregierung noch glauben, die er die ganze Zeit über beraten hat?
- Gerade wenn die Bundesregierung von so einer hohen Gefahr durch das Virus ausging, wäre es doch erst recht geboten gewesen, konsequent epidemiologische Daten zu erheben. Das ist aber nicht geschehen, wie insbesondere die Sachverständigenkommission zur Evaluierung der Corona-Maßnahmen, die auf der Grundlage von § 5 Abs. 9 IfSG eingerichtet wurde, in ihrem Abschlussbericht vom 30.6.2022 beanstandet hat.
- Die Daten, die man offiziellen Quellen entnehmen kann, unter anderem die Berichte der Arbeitsgruppe Influenza beim RKI, belegen, dass von der öffentlich proklamierten Gefahr von Millionen Intensivpatienten und Hunderttausenden Toten niemals auch im Ansatz die Rede sein konnte.
- Viren kommen ohne einen lebenden Wirt nicht aus, wenn sie sich vermehren wollen. Je tödlicher ein Virus ist, desto schwächer ist seine Chance, dass es sich weit ausbreitet. In einem Rechtsstreit muss dies unter Beweisantritt vorgetragen werden; es müssen hierzu geeignete Sachverständige angehört werden.
14.03.2025, 06:55
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2. "Wenn das Virus aus einem Labor kam, hat die Bundesregierung diese Information zu unserem Schutz zurückgehalten, damit wir nicht in Panik geraten".
EINWÄNDE:
- Die gesamte mediale Berichterstattung war von Anfang an auf Angsterzeugung ausgelegt. Und dies auf Veranlassung und mit Billigung der Bundesregierung. Im sog. Panik-Papier des Bundesinnenministeriums, das im März 2020 angefertigt wurde, wurde die maximale Angsterzeugung als Strategie der Wahl für die Risikokommunikation ausgegeben. Und es sei an den Ausspruch von Karl Lauterbach erinnert: „80% unseres Erfolgs waren die Horrorbilder aus Italien". Es kann also keine Rede von sein, dass die Bundesregierung die Menschen vor übertriebenen Ängsten schützen sollte. Vielmehr ist genau das Gegenteil der Fall.
- Die Politik hat mit den Corona-Maßnahmen eine "Lösung" für ein selbst geschaffenes Problem präsentiert. Denn auch Deutschland beteiligt sich an der Biowaffenforschung (sog- Gain-of-Function-Forschung). Es wäre stattdessen schon seit Langem ihre Aufgabe gewesen, sich für eine weltweite Ächtung von Biowaffen einzusetzen. Und wenn es stimmte, dass SARS CoV-2 aus dem Labor stammt, hätte gerade die Corona-Krise nachdrücklich Anlass bereitet, einen solchen Einsatz zu forcieren, statt das Problem der Biowaffenforschung beharrlich zu vertuschen. Indem sie dies gleichwohl versucht, macht sie sich, auch betreffend die medizinischen Grundlagen der Pandemie-Erzählung und der daraus abgeleiteten Maßnahmen, unglaubwürdig.
14.03.2025, 06:55
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BÖSEN VERSCHWÖRUNGSTHEORIEN MÜSSEN WIR ENTSCHLOSSEN ENTGEGENTRETEN.

War es nicht so?

Und wenn die Verschwörungstheorien plötzlich doch wahr zu werden drohen, hüllt sich die Bundesregierung in Schweigen. Wie hier auf der Bundespressekonferenz zur Hypothese, dass SARS CoV-2 aus dem Labor stammen und die Bundesregierung das von Anfang an gewusst haben könnte:
https://www.youtube.com/watch?v=hFZNfboo4Kg

Die Politik muss sich nicht wundern, dass sie das Vertrauen der Menschen immer mehr verliert.

Und dieser Zustand wird sich auch dann nicht bessern, wenn die Bundesregierung jetzt mit der Erklärung um die Ecke kommen sollte, das Virus sei ja gerade deshalb so gefährlich gewesen, weil es aus einem Labor stamme, und deswegen seien die Maßnahmen so wichtig gewesen. Denn sie provoziert dann unweigerlich die Frage, warum sie dann diese Erkenntnis so lange von der Öffentlichkeit ferngehalten hat.

Ich finde, wir sollten den BND-Bericht zur Labor-Hypothese sofort bei Nancy Faeser und ihrem "Beratungskompass Verschwörungsdenken" melden. Investigativer Journalismus zu diesem Thema spaltet die Gesellschaft und verunsichert die Menschen. Ironie aus.
13.03.2025, 15:25
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Soeben habe ich einen Fehler berichtigt: Die Geldstrafe gegen meine Mandantin beträgt nicht 60 Tagessätze zu je 3.000 Euro (das würde rechtlich gar nicht gehen!), sondern 60 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt also 3.000 Euro,
13.03.2025, 05:48
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KEIN ERFOLG IN MANNHEIM – TEIL 2 (Fortsetzung von 👆)

Den Schwerpunkt in meinem Plädoyer legte ich auf den sog. Anstiftervorsatz. Wegen Anstiftung kann nämlich nur bestraft werden, wer einen anderen vorsätzlich zu dessen vorsätzlich begangener Straftat bestimmt hat. Meine Mandantin hatte in ihrer Mail an die Ärztin ihre Beschwerden geschildert und ihre Unsicherheit darüber zum Ausdruck gebracht, ob diese schon Krankheitswert besäßen. Nichts deutete also darauf hin, dass meine Mandantin nicht bereit gewesen wäre, sich untersuchen zu lassen, wenn jene Ärztin darauf bestanden hätte. Selbst wenn man also unterstellen wollte, es gäbe das hier verfahrensgegenständliche Attest tatsächlich und es hätte keine Untersuchung stattgefunden, brachte meine Mandantin jedenfalls zum Ausdruck, dass sie sich betreffend die Notwendigkeit weitere Diagnostik auf die Beurteilung der Ärztin verließ. Hierzu trug ich vor, dass ein Patient in einem Rechtsstaat nicht unter Strafandrohung gehalten sein kann, einer Ärztin ihren Job zu erklären. Es ist – und auch das habe ich vorgetragen – einem normalen Menschen nicht vermittelbar, warum man eine AU-Bescheinigung ohne Untersuchung bekommen konnte, nicht aber ein Maskenbefreiungsattest. Es fehle also, so trug ich vor, jedenfalls am Anstiftervorsatz.

Das Gericht ließ dies nicht gelten:
- Wenn meine Mandantin sich darüber geirrt habe, dass ein Maskenattest ohne Untersuchung unrichtig sei, so handle es sich nicht um einen vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB), sondern um einen Verbotsirrtum (§ 17 StGB).
- Ein solcher Verbotsirrtum schütze nur vor Strafe, wenn er unvermeidbar gewesen sei. Vorliegend habe meine Mandantin den Irrtum aber vermeiden können. Angesichts der fürchterlichen „Bilder aus Bergamo“ müsse meiner Mandantin klar gewesen sein, dass es nicht mit rechten Dingen zugehe, wenn man ein Maskenbefreiungsattest ohne vorherige Untersuchung bekomme.
Zu Lasten meiner Mandantin wurde also der Grundsatz „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ in Stellung gebracht.

Ich brauche kaum zu betonen, dass mich diese Argumentation nicht überzeugt. Meine Mandantin hat mir heute mitgeteilt, dass sie gegen das gestrige, gegen sie gerichtete Urteil des LG Mannheim Revision eingelegt hat. Ich werde meine Mandantin auch in der Revisionsinstanz begleiten.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
12.03.2025, 17:37
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KEIN ERFOLG IN MANNHEIM – TEIL 1

Liebe Community,

Vor etwas mehr als einem Jahr, am 26.2.2024, war eine meiner Mandantinnen vom Amtsgericht Weinheim wegen Anstiftung zur Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§§ 278, 26 StGB in der Fassung vor dem 24.11.2021) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt also 3.000 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl meine Mandantin als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt – meine Mandantin mit dem Ziel des Freispruchs, die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer strengeren Bestrafung meiner Mandantin. Am 11.3.2025 fand vor dem Landgericht Mannheim die Berufungshauptverhandlung statt.

Worum ging es? Meiner Mandantin wurde vorgeworfen, sich an eine Ärztin aus Weinheim gewandt zu haben, der ihrerseits vorgeworfen worden war, 4.374 Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben, ohne vorher die Patienten untersucht zu haben. Jene Ärztin war am 20.2.2024 vom LG Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; aktuell ist die Revision beim OLG Karlsruhe anhängig. Parallel dazu jagt die Staatsanwaltschaft nun also 4.374 Patienten – darunter meine Mandantin – mit dem Vorwurf, jene Ärztin dazu angestiftet zu haben, ihr ein Attest ohne Untersuchung auszustellen.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Das LG Mannheim verwarf beide Berufungen. Es blieb daher bei 60 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Ich hatte zunächst beantragt, das Verfahren auszusetzen, bis das OLG Karlsruhe über die Revision der Ärztin entschieden hat. Diesen Antrag hatte ich ausführlich begründet; er wurde abgelehnt.

Das angebliche Attest befand sich nicht in der Akte. Das Gericht sah sich dadurch nicht daran gehindert, meine Mandantin zu verurteilen. Es würde zu weit führen, dies hier näher zu erläutern; ich muss dazu selbst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten.

Das Gericht interessierte sich auch nicht dafür, dass Masken generell gesundheitsschädlich sind; einen entsprechenden Beweisantrag, den ich gestellt hatte, lehnte es ab.

Überhaupt nicht zur Sprache kam ein weiterer Einwand, den ich thematisiert hatte: Nach der damaligen Fassung des § 278 StGB musste das Gesundheitszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ ausgestellt worden sein. „Behörde“ in diesem Sinne ist nach der Rechtsprechung nur eine solche, die dazu berufen ist, den Gesundheitszustand einer Person zu beurteilen. Das bedeutet, dass der Adressat der Vorlage überhaupt zu einer solchen Beurteilung in der Lage sein muss. Das ist NICHT die Polizei und auch NICHT die Schule; denn die dort tätigen Beamten verfügen über keine medizinische Qualifikation, die sie zu einer solchen Beurteilung überhaupt in die Lage versetzt. Dazu fiel in der mündlichen Urteilsbegründung kein Wort.

weiter 👇 Teil 2
12.03.2025, 17:35
t.me/martinschwab/355
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FOLTER? NEIN DANKE!

Liebe Community;

Gemeinsam mit den Journalistinnen Andrea Drescher
https://tkp.at/2025/03/11/the-making-of-folter-nein-danke-eu-solidaritaet-mit-johanna-findeisen/
und Stef Manzini
https://www.stattzeitung.org/artikel-lesen/2025-03-11-johanna-findeisen-folter-in-deutschen-jvas-aufruf-zum-widerstand-online-plattform-ab-heute-im-netz.html
möchte ich das öffentliche Bewusstsein für die Notwendigkeit stärken, dass auch Menschen, die im Gefängnis sitzen, einen Rechtsanspruch auf eine menschenwürdige Behandlung haben.

Wie ich bereits in einem meiner letzten Texte in diesem Kanal betont habe, beginnt Folter nicht erst dort, wo einem Gefangenen körperliche Schmerzen zugefügt werden, um ein Geständnis zu erpressen. Folter beginnt vielmehr schon überall dort, wo einem Gefangenen das Gefühl vermittelt wird, von der Lust und Laune des Aufsichtspersonals abhängig und damit ausgeliefert zu sein. Und Art. 3 EMRK verbietet nicht nur Folter, sondern auch erniedrigende Behandlung.

Da ich gefragt worden bin, ob man denn rechtlich gar nichts gegen diese Zustände unternehmen kann: Doch, man kann! In einem Fall ist es der Verteidigung von Johanna bereits gelungen, eine Verfügung der JVA Frankfurt III aus der Welt zu schaffen, wonach Johanna der Kontakt (auch brieflich) mit etlichen ihrer Unterstützer untersagt wurde. Der 8. Strafsenat des OLG Frankfurt, vor dem auch das Strafverfahren gegen Johanna und ihre acht Mitangeklagten geführt wird, hob diese Verfügung auf. Weitere Anträge sind entweder gestellt oder in Vorbereitung.

Aber das beseitigt nicht die Notwendigkeit, Medienöffentlichkeit für den Fall von Johanna herzustellen, der ja nur beispielhaft für die generellen Defizite im Straf- und U-Haft-Vollzug steht. Es ist Bringschuld einer JVA, den Vollzug rechtsstaatskonform zu gestalten. Und es ist Bringschuld der Politik, die Haftanstalten zu diesem Zweck sachlich und personell angemessen auszustatten. Auch daran hapert es nämlich. Ich hatte im vergangenen Sommer ein interessantes Gespräch mit einer früheren Studentin meiner Fakultät, die mittlerweile selbst Bereichsleiterin einer JVA ist und den Personalmangel als einen kritischen Punkt benannt hat. Sie berichtete mir auch (was ich ihr absolut glaube!), dass sie selbst für die Gefangenen so viel möglich machen möchte, wie sie kann, dass es da aber unter den Funktionsträgern in den Haftanstalten sehr unterschiedliche Geisteshaltungen gibt: Andere haben eine deutlich strengere Einstellung gegenüber den Gefangenen.

Ich freue mich, wenn die Initiative von Stef Manzini, Andrea Drescher und mir auf breite Resonanz stößt!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
12.03.2025, 14:32
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Und noch ein Update: Wenn Sie hier Werbe-Bots sehen: Diese werden von Telegram automatisch generiert, und ich kann sie nicht abschalten, es sei denn, ich wechsle in eine kostenpflichtige Premium-Variante von Telegram. Vergleichbare Bots habe ich in anderen Kanälen, die ich meinerseits abonniert habe, auch schon gesehen. WICHTIG; Mir selbst werden in meinem eigenen Kanal solche Bots nicht angezeigt. Ich kann das also überhaupt nicht steuern.
11.03.2025, 07:33
t.me/martinschwab/353
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Was ich mit dem P.S. sagen will: In den Fake-Kanälen werden meine Texte meistens automatisch übernommen (und daneben wird dann dort, anders als hier auf meinem echten Kanal, mit Kryptowährungen oder Ähnlichem geworben). Wer also den vorstehenden Text, in dem ich mich bei etwas mehr als 10.000 Abonnenten für ihr Interesse bedanke, in den Fake-Kanälen sieht und dort auf die Abonnentenzahlen blickt, weiß, dass er in einem der Fake-Kanäle gelandet ist. Ich schreibe das hier noch einmal, weil ich kürzlich mehrfach auf die Fake-Kanäle aufmerksam gemacht worden bin.
11.03.2025, 07:20
t.me/martinschwab/352
MA
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VIELEN DANK FÜR IHR UND EUER INTERESSE!

Liebe Community,

Zu meiner großen Freude sehe ich, dass - Stand jetzt, da ich diese Zeilen schreibe - 10.003 Abonnenten Interesse an meinem Telegram-Kanal zeigen.

Ich freue mich sehr über Ihr und Euer Interesse und werde auch weiterhin alles daran setzen, meiner Leserschaft einen Mehrwert darzubieten, was (vor allem) die rechtliche Einordnung tagesaktueller Streitfragen und die Erfahrungen vor den Gerichten anbelangt.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

P.S.: Es gibt wenn ich richtig informiert wird, mittlerweile schon zwei Fake-Kanäle, die meinen Namen und mein Foto usurpieren. Diese haben (Stand jetzt) deutlich mehr Abonnenten als dieser (mein echter!) Kanal hier.
11.03.2025, 02:37
t.me/martinschwab/351
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KRITISCHE ÄRZTE SIND UNERWÜNSCHT – VERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER
TEIL 1

Liebe Community,

Am Montag, den 10.3.2025, fand vor dem Berufsgericht für Heilberufe beim VG Münster die mündliche Verhandlung in einem Verfahren statt, in dem sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe mit meinem Mandanten, einem Hausarzt aus meiner Region, stritt.

Mein Mandant hatte in zwei Fällen Impfunfähigkeitsatteste ausgestellt, deren fachliche Validität die Ärztekammer anzweifelt. Die Ärztekammer warf meinem Mandanten folglich die Verletzung seiner Berufspflichten in zwei Fällen vor. Es ging wohlgemerkt NICHT um die Corona-Spritzen, sondern um herkömmliche Kinderimpfungen. Die Ärztekammer hatte gegen meinen Mandanten eine Rüge ausgesprochen und ein Ordnungsgeld von € 5.000 verhängt. Dagegen richtete sich der Antrag meines Mandanten auf gerichtliche Entscheidung.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der Antrag meines Mandanten hatte keinen Erfolg. Die Rüge und das Ordnungsgeld blieben aufrechterhalten. Warum das so ist, werde ich erfahren, sobald mir das schriftlich begründete Urteil zugestellt wird.

Ungeachtet dessen gibt der bisherige Verfahrensgang Anlass zu schwersten rechtlichen Bedenken.

1. Die Ärztekammer hatte meinem Mandanten im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren zwar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Namen der beiden Kinder auf den Attesten waren aber geschwärzt. Das bedeutete: Mein Mandant musste mühsam die Akten aller seiner Patienten durchmustern, um überhaupt herauszufinden, auf welche Kinder sich die angeblich nicht fachgerechten Impfunfähigkeitsbescheinigungen bezogen. Mein Mandant musste also selbst herausfinden, was ihm vorgeworfen wird. Allein deshalb hätte die Rüge aufgehoben werden müssen. Das habe ich in der mündlichen Verhandlung auch beanstandet.

2, Die Ärztekammer hatte die Stellungnahme einer Ärztin eingeholt, die – ohne die beiden Kinder jemals untersucht zu haben – die beiden Atteste meines Mandanten einzig und allein mit der Begründung verwarf, die von meinem Mandanten angegebenen Kontraindikationen stünden im Widerspruch zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI. Diese Handhabung ist medizinisch eindeutig nicht valide. Dies habe ich in der mündlichen Verhandlung ebenfalls beanstandet.

3. Die Ärztekammer hatte meinem Mandanten ohne jeden Anhaltspunkt und in der Sache zu Unrecht unterstellt, er erteile massenhaft Impfunfähigkeitsatteste und wisse wohl selbst nicht mehr so genau, wen er damit alles schon beglückt habe. Mein Mandant erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass er seit 2020 insgesamt 65 Impfungen verabreicht habe, und erläuterte auch, welche Vorsichtsmaßnahmen er trifft, bevor er die Impfung vornimmt. Der Anwalt der Ärztekammer fragte meinen Mandanten, wie viele dieser 65 Impfungen COVID-Injektionen gewesen seien. Da es in den beiden vorliegenden Attesten überhaupt nicht um die Corona-Spritzen ging, war diese Frage völlig deplatziert und wurde daher von meinem Mandanten und mir zurückgewiesen. Aber diese Frage zeigt sehr deutlich, wo die Hasen langlaufen: Die Ärztekammer versuchte die mündliche Verhandlung für eine „Gesinnungsprüfung“ bei meinem Mandanten zu nutzen.

4. Eines der Impfunfähigkeitsatteste hatte mein Mandant auf die Vorerkrankung des betroffenen Kindes mit Neurodermitis und Asthma gestützt. Um die Validität des Attests zu belegen, hatte ich etliche Studien zu Hautentzündungen nach allen möglichen Kinderimpfungen und eine Studie zu erhöhtem Asthma-Aufkommen nach Masernimpfung ins Feld geführt. Das hat dem Gericht offenbar nicht ausgereicht. Das andere Impfunfähigkeitsattest hatte mein Mandant darauf gestützt, dass die Mutter des betroffenen Kindes an schweren und bleibenden Impfkomplikationen litt. Ich habe in der mündlichen Verhandlung beantragt, den Vorsitzenden der STIKO zum Beweis der Tatsache zu vernehmen, dass die Unverträglichkeit einer Impfung aufgrund von bereits eingetretenen Komplikationen in der Familie nicht Gegenstand der klinischen Zulassungsstudien ist. Dieser Beweisantrag wurde abgelehnt.

weiter 👇 Teil 2
11.03.2025, 02:25
t.me/martinschwab/349
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
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KRITISCHE ÄRZTE SIND UNERWÜNSCHT – VERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER
TEIL 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)

Jetzt bin ich gespannt, wie das Gericht seine Entscheidung begründen wird. Auf jeden Fall wird mein Mandant in Berufung gehen. Und ich werde ihn dabei weiterhin begleiten.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
11.03.2025, 02:25
t.me/martinschwab/350
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