🦗🪰🪳❗️WORAN ERKENNT MAN INSEKTEN IN LEBENSMITTELN?❗️🪳🪰🦗
1. Welche Insekten sind erlaubt?
Die EU hat bisher folgende Insekten für den Verzehr zugelassen:
Hausgrille (Acheta domesticus) – kann als Pulver oder ganz verwendet werden
Getreideschimmelkäferlarve (Alphitobius diaperinus) – meist als Pulver
Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
Mehlwürmer (Tenebrio molitor, Larvenform)
=> Diese können in Brot, Backwaren, Nudeln, Snacks, Proteinriegeln oder Fleischersatzprodukten enthalten sein. ❗️
2. Wie erkennt man Insekten in der Zutatenliste?
Wenn ein Produkt Insekten enthält, muss dies in der Zutatenliste stehen. Mögliche Bezeichnungen sind:
„Acheta domesticus (Hausgrille) (Pulver)“
„Tenebrio molitor (Mehlwurm) (getrocknet)“
„Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäferlarve) (Pulver)“
„Locusta migratoria (Europäische Wanderheuschrecke) (getrocknet)“
In Klammern steht meist der wissenschaftliche Name.
3. Gibt es versteckte Hinweise?
E-Nummern gibt es für Insekten (noch) nicht – aber Insektenmehl kann als „Protein“ oder „Pulver“ in der Zutatenliste erscheinen.
Bio- und Veggie-Produkte enthalten in der Regel keine Insekten, aber es lohnt sich, die Zutatenliste zu chec
ken.
Tanja Br
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