Markus Haintz auf X:
Das AG Springe verurteilte
@d_kindl am 22.04. wegen „Beleidigung“, weil er gegenüber dem grünen Impffanatiker
@janoschdahmen Folgendes geäußert hat: „Heul leise du Lappen“
Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl:
Sparkasse Ulm
DE94 6305 0000 0021 3607 81
(Fremdgeldkonto Haintz legal)
Betreff: Lappen (495-25)
Zum Fall: Wie so oft wurde das Urteil von einer jungen Amtsrichterin gesprochen, die sich, offensichtlich ohne Grundkenntnisse im Äußerungsrecht, an der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft orientierte und dieser „nachplapperte“.
Politiker, die Bürger wegen einer Aussage wie „Heul leise du Lappen“ anzeigen, sind Feiglinge, also Lappen/Waschlappen.
Daher: Heulen Sie leise, Herr Dahmen, Sie sind ein Lappen.
Wer als Bundestagsabgeordneter und fanatischer Verfechter einer totalitären Impfpflicht nicht ertragen kann, von Bürgern als #Lappen (Waschlappen/Feigling und dergleichen) bezeichnet zu werden – was Sie sind –, sollte sich einen anderen Beruf suchen. Rentierzucht würde sich anbieten, eine beliebte Tätigkeit beim skandinavischen Volk der Lappen (Sámi).
Zeigen Sie mich gerne an, dann sehen wir uns gerne vor Gericht. Es wird ohnehin nicht das letzte Mal sein.
Ich werde Herrn Kindl als zusätzlichen Verteidiger in der Berufungsinstanz vertreten, zudem zivilrechtlich. Ich habe ihm angeraten, eine negative Feststellungsklage gegenüber dem grünen Lappen Dahmen einzureichen, um zivilrechtlich feststellen zu lassen, dass es sich bei „Heul leise du Lappen“ um eine zulässige Meinungsäußerung handelt.
Herrn Dahmen sollte über einen einigermaßen gesichtswahrenden Rückzug nachdenken, den ich ihm hiermit einmalig und letztmalig anbiete.
Markus Haintz