Am 30.7.2009 hat die Bundesregierung folgendes Gesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
Warum dieses Gesetz gemacht wurde, wird in der Präambel erklärt.
Mich interessiert gerade vorrangig Artikel 2,4,5 und 6 dieses Gesetzes:
Artikel 2
Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet "Verschwindenlassen" die Festnahme, den Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.
Artikel 4
Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Verschwindenlassen nach seinem Strafrecht eine Straftat darstellt.
Artikel 5
Die ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens stellt ein Verbrechen gegen
die Menschlichkeit im Sinne des anwendbaren Völkerrechts dar und zieht die nach diesem Recht
vorgesehenen Konsequenzen nach sich.
Artikel 6 definiert genau, auf wen Artikel 5 angewendet werden kann und wird, wenn es zu einem Verstoß gegen dieses Gesetz kommt.
‼️ Das bedeutet, daß jede Haftandrohung, Inhaftierung Zwangspsychatrisierung, Kindesentzug u.ä. deren Begründung NICHT eine Straftat zugrunde liegt, strafbar ist und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.‼️
Die Rede von J:D: Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz hat mich aufhorchen lassen.
Es ist gut möglich, daß die US-Regierung von ihrem "Besatzungsrecht" in Deutschland Gebrauch macht.
Das scheinen einige Richter auch zu wissen, denn hier gehen seit einiger Zeit Haftbefehle ohne richterliche Anordnung raus.
‼️Wenn man euch solche Dinge androht, dann kann es durchaus hilfreich sein, sich auf dieses Gesetz zu berufen.‼️
Quelle:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl209s0932.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl209s0932.pdf%27%5D__1742301802375