Der Betroffene hat im Rahmen seiner Möglichkeiten richtig gehandelt.
Keinen Widerstand geleistet, aber auch keine Angaben außer der Notwendigen und verpflichtenden gemacht.
Desweiteren ist es in solchen Fällen, insbesondere solch Grotesken, richtig und wichtig diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um das Unrecht aufzuzeigen und mögliche andere Betroffene, zu warnen.
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