Entgegen der Behauptung von Colette Schmidt dient das menschenrechtswidrige Verbotsgesetz nicht dem Schutz der Republik vor einer Neugründung der NSDAP und ihrer Gliederungen, sondern wird als Instrument des Gesinnungsterrors benutzt, wie die täglichen Prozesse gegen Eiernockerl-postende Witzbolde und Kritiker des Parlamentarismus beweisen.
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